Informationen zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet (Ausbildungsbeginn nach dem 1.8.2024)

Grundsätzliches

  • Definition und Auswahl:
    Im letzten Ausbildungsdrittel legt der Betrieb ein spezifisches Einsatzgebiet fest, in dem der/die Auszubildende die Fachaufgabe bearbeitet. Mögliche Einsatzgebiete sind Vertrieb, Marketing, Beschaffung, Logistik, Personalwirtschaft, Leistungserstellung oder kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Die Auswahl erfolgt bedarfsgerecht durch den Ausbildungsbetrieb und orientiert sich an den Stärken und Interessen des Auszubildenden. Auch betriebsbezogene Alternativen sind möglich, sofern dort die relevanten Inhalte vermittelt werden.
  • Inhalte und Zielsetzung:
    Das Ziel ist eine Vertiefung berufsspezifischer, einsatzgebietsspezifischer Kompetenzen im Rahmen realer Arbeitsprozesse. Die Auszubildenden zeigen, dass sie Geschäftsprozesse, die typisch für das gewählte Einsatzgebiet sind, analysieren, gestalten und koordinieren können. Die Bearbeitung muss einen komplexen, praxisrelevanten Zusammenhang haben.
  • Bedeutung für die Prüfung:
    Die im Einsatzgebiet absolvierte Fachaufgabe wird als eigenständiger Prüfungsbereich bewertet und macht 30% der Abschlussnote aus.

Genehmigung des Themas („Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe“)

Vor Beginn der Fachaufgabe muss ein digitaler Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. (Frist: 1. Februar für Sommerprüfung, 1. September für Winterprüfung, Abgabe über das Azubi-Infocenter)
Inhalte des Antrags: Durchführungszeitraum, Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung (Ist-Zustand, Problembeschreibung, Zielsetzung), Schnittstellen (personell und ggf. technisch), Eigen- und Fremdleistungen, und Umsetzungsvorgaben (z.B. Kundenanforderungen, Rechtsrahmen,…)
Genehmigung durch den Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss prüft, ob die Aufgabe komplex genug, prozessorientiert und dem ausgewählten Einsatzgebiet angemessen ist.

Die Prüfung erfolgt anhand einer Checkliste

  • formale Voraussetzungen
    • Daten zum Prüfling
    • Durchführungszeitraum (nach Genehmigung)
    • Freigabe durch den Ausbildungsbetrieb
  • Ausgangssituation
    • Ist-Zustand dargestellt
    • Anforderungen sind umfassend dargestellt
    • Die Geschäftsprozesse sind erkennbar
    • Auftrag oder Teilauftrag ist inhaltlich abgegrenzt
    • Zu berücksichtigende Prozesse (vor- und nachgelagert) erkennbar
    • Zulieferungen und Schnittstellen sind ersichtlich
    • Organisatorische und wirtschaftlich Aspekte sind berücksichtigt
    • Prüfungsumfang ist ersichtlich und angemessen
    • Inhalt des Auftrages passt zum Einsatzgebiet
  • Ziele
    • Die Ziele des Auftrages und der Nutzen sind erkennbar
    • Qualitätsrelevante Merkmale und Ziele sind definiert

Entscheidung des Prüfungsausschusses

Möglich sind
  • Genehmigung (Durchführung kann starten)
  • Genehmigung mit Auflagen (müssen umgesetzt werden)
  • Ablehnung (bei Überarbeitung erneut einreichen)
Wichtig: Die Umsetzung der Fachaufgabe beginnt nach der Genehmigung.

Erstellung der Dokumentation

Inhalt der Dokumentation:

  • Ausgangssituation, Aufgabenstellung, Zielsetzung
  • Planung und Beschreibung des Lösungsweges (Alternativen, Entscheidungsfindung)
  • Durchführung (handlungsrelevante Schritte, eigenständige Anteile deutlich machen)
  • Bewertung der Ergebnisse sowie begründete Reflexion ggf. von Fehlern und Abweichungen
Abgabe: Dokumentation und eine Bestätigung über die eigenständige Durchführung müssen spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung bei der IHK digital über das Azubi-Infocenter eingereicht werden.

Formale Vorgaben:

  • Zeitaufwand zur Erstellung der Dokumentation: maximal 16 Stunden
  • Umfang der Dokumentation: 3 bis 5 Seiten
  • Praxisübliche Unterlagen (Anlage): maximal 3 Seiten (z.B. Kalkulation, Organigramm, internes Formular,…)
  • Bestätigung über eigenständige Durchführung: Auszubildende/-r und Ausbildende/-r
  • Abgabetermin: spätestens erster Tag der AP Teil 2 (Tag der schriftlichen Prüfung)
  • Layout: Arial 11 oder ähnlich, Zeilenabstand: max. 1,5
  • Angaben auf dem Deckblatt:
    Name, Betrieb, Einsatzgebiet, Thema der Fachaufgabe, Text: "Mit den Unterschriften wird bestätigt, dass die Fachaufgabe vom Prüfungsteilnehmer selbständig durchgeführt wurde“, Unterschrift Prüfungsteilnehmer und Ausbildungsbetrieb
Bewertung: Die Bewertung der Dokumentation fließt mit 10% in die Note des Prüfungsbereichs ein, Präsentation mit 20%, das fallbezogene Fachgespräch mit 70%.

Präsentation

Für die Erstellung der Präsentation stehen bis zu acht Stunden zur Verfügung. Beim äußeren Rahmen der Präsentation können die CI-Vorgaben des Ausbildungsbetriebes angewendet werden. Die inhaltliche Gestaltung ist selbstständig vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin zu erstellen.
Als Zielgruppe für die Präsentation ist der Prüfungsausschuss definiert. Das fachliche Niveau der Präsentation sollte dementsprechend angelegt sein.
Sprachliche Gestaltung, Körpersprache, Blickkontakt und Begeisterungsfähigkeit haben neben den strukturierten Inhalten einen entscheidenden Einfluss auf das Prüfungsergebnis.
Die Präsentationszeit ist auf maximal 10 Minuten begrenzt. Der Prüfungsausschuss ist daher gezwungen, die Präsentation nach Ablauf der Zeit auch tatsächlich abzubrechen. Eine etwas kürzere Präsentation hat keinen negativen Einfluss auf die Beurteilung. Die verbleibende Präsentationszeit wird dann für das Fachgespräch genutzt.

Fachgespräch

Das Fachgespräch findet nach der Präsentation statt und wird in der Regel von einem Mitglied des Prüfungsausschusses moderiert. Die Gesamtzeit für Präsentation und Fachgespräch ist auf 30 Minuten begrenzt. Die mögliche Zeit für das Fachgespräch hängt also von der Dauer der Präsentation ab, beträgt aber mindestens 20 Minuten.
Das Fachgespräch bezieht sich ausschließlich auf Inhalt und Umfeld der Fachaufgabe im Einsatzgebiet. Damit können allerdings auch relevante Punkte angesprochen werden, die vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin nicht erwähnt oder dokumentiert wurden, aber für die Durchführung und Hintergründe eine Bedeutung haben.

Die Erläuterungen der Prüfungsteilnehmer/-innen sollen fachlich richtig und vollständig sein. Darüber hinaus wird aber auch die Kommunikationsfähigkeit bewertet. Prüfungsteilnehmer/ -innen sollten daher einsilbige Antworten vermeiden und versuchen, Sachverhalte und Hintergründe angemessen zu erläutern und darzustellen. Dabei sollen Entscheidungen begründet und mögliche Alternativen dargestellt werden. Im Fachgespräch sollten die Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsschritte angesprochen werden.