Empfehlungen für den Prüfungs-Report
Der Prüfling soll im Fachgespräch über eine der beiden selbständig durchgeführten betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er dies bewältigt:
- komplexe Aufgaben bearbeiten
- seine Vorgehensweise begründen
- Problemlösungen in der Praxis erarbeiten
- Hintergründe und Schnittstellen erläutern
- Ergebnisse bewerten
Einer der beiden eingereichten Reporte dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. (vgl. § 9 und 10 AO).
Formale Hinweise für die Erstellung des Reports:
- maximal 3 Seiten Umfang gem. AO., DIN A 4
- Schriftgröße 12, Schriftart Arial
- 1-zeilig verfasst
- einseitig beschrieben
- linker und rechter Rand 2,5 cm, fortlaufende Seitennummerierung
- Verwendung der Ich-Form
- Name auf jeder Seite
- ganze Sätze
- Angabe der (Wahl-)qualifikationseinheit
Gliederungspunkte gem. Ausbildungsordnung:
- Aufgabenstellung / Arbeitsauftrag
- Planungs- und Vorbereitungsphase
- Durchführungsphase
- Auswertungsphase
Die Reporte inkl. Deckblatt sind spätestens bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung in digitaler Form - als PDF-Dokumente - in einer Online-Anwendung bereitzustellen (hochzuladen). Für diese PDF-Dokumente stehen max. 4 MB zur Verfügung. Für jede Wahlqualifikation muss eine PDF-Datei erstellt werden. Eine Abgabe in gedruckter Form ist nicht mehr notwendig.