Hinweise zur Abschlussprüfung Industrieelektriker

Neben zwei schriftlichen Prüfungsbereichen ist im Rahmen der Abschlussprüfung eine komplexe Arbeitsaufgabe und ein betrieblicher Auftrag auszuführen.
Im betrieblichen Auftrag soll ein aktuelles Thema aus dem Betriebsgeschehen des Einsatzgebietes oder Fachbereiches des Prüfungsteilnehmers zum Einsatz kommen, das auch für den Betrieb verwendbar sein soll. Der betriebliche Auftrag wird durch ein abschließendes Fachgespräch untermauert. Durch den betrieblichen Auftrag und dessen Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Sicherheitsregeln und Unfallverhütungsvorschriften anwenden, die Prüfung von Schutzmaßnahmen an einer elektrischen Anlage und an einem elektrischen Gerät darstellen und bewerten, Schaltungsunterlagen und Dokumentationen auswerten, funktionelle Zusammenhänge analysieren, Signale und Schnittstellen funktionell zuordnen und Fehlerursachen bestimmen kann.
Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit / Betrieblicher Auftrag
Rahmenbedingungen
Industrieelektriker/-innen müssen in ihrer Abschlussprüfung im Prüfungsbereich „Elektrische Sicherheit“als Elektrofachkraft die Anforderungen der DIN VDE, der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung nachweisen. Die Prüfung wird in diesem Prüfungsbereich in Form eines Betrieblichen Auftrags (Zeitlicher Umfang 5 h inklusive Dokumentation) mit anschließendem Fachgespräch (Dauer 20 min) durchgeführt.
Der Umfang dieses Betrieblichen Auftrags ist nicht vergleichbar mit denen in anderen Berufen. Der erforderliche Aufwand fällt wesentlich geringer aus, weil hier alle Prüfungsteilnehmer dieselbe fachlich klar definierte Aufgabe – nämlich eine Erst- oder Wiederholungsprüfung – durchführen.
Art der Aufgabe
Der Prüfungsteilnehmer wählt in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb das Thema des betrieblichen Auftrags. Das Thema muss so gewählt werden, dass der Prüfungsteilnehmer diese Fähhigkeiten zeigen kann:
  1. Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
  2. eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
  3. eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
  4. Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
  5. Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten
Der Ausbildungsbetrieb muss dabei sicherstellen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. 
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags das zu realisierende Konzept online zur Genehmigung vorzulegen! 
Projektbetreuer
Der Ausbildungsbetrieb stellt einen Projektbetreuer. Dieser Projektbetreuer überwacht die Ausführung des betrieblichen Projektes. Darüber hinaus steht er während und nach der Ausführung als Ansprechpartner für den Prüfungsausschuss zur Verfügung.
Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Komplexe Arbeitsaufgabe 
Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag wird an einem vorgegeben Termin an zentraler Stelle durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer soll zeigen, dass er eine komplexe Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet ausführen kann. 
Komplexe Arbeitsaufgabe Zeitvorgabe Insgesamt 8 Stunden 
  • Arbeitsaufgabe ca. 6,5 Stunden 
  • Schriftliche Aufgabenstellungen 90 Minuten 
  • Situative Gesprächsphase(n) insgesamt ca. 10 Minuten 
Der Prüfungsteilnehmer soll durch die komplexe Arbeitsaufgabe zeigen, dass er 
  1. technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeuge disponieren,
  2.  a) in der Fachrichtung Betriebstechnik: Anlagenteile montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
    b) in der Fachrichtung Geräte und Systeme: Komponenten montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten, 
  3. die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaß- nahmen prüfen, 
  4. elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen, Betriebswerte einstellen und messen, 
  5. Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen kann. 
Diese Anforderungen sollen nachgewiesen werden:
  • in der Fachrichtung Betriebstechnik an einem funktionsfähigen Anlagenteil der elektrischen Betriebstechnik 
  • oder in der Fachrichtung Geräte und Systeme an einer funktionsfähigen Komponente oder einem Gerät