Fachpraktiker/-in Küche
Zulassungsvoraussetzungen/Personenkreis
Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Küche richtet sich gemäß § 66 BBIG an behinderte Menschen, soweit für sie besondere Ausbildungsregelungen erforderlich sind.
Arbeitsgebiet
Fachpraktiker Küche sind in großen Küchen z. B. an der Zubereitung bestimmter Speisen beteiligt, wie Beilagen, Salate oder Fisch- und Fleischgerichte. In kleineren Küchen kochen, braten, backen und garnieren sie Gerichte selbst.
Branchen und Betriebe
Unternehmen der Gastronomie, wie Restaurant, Gasthöfe, Bistros, Hotels, Jugendherbergen, im Partyservice, in Krankenhäusern, Kantinen und Großküchen.
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
Die Auszubildenden lernen beispielsweise:
- wie man nach Rezept einfache Speisen zubereitet und anrichtet
- wie man Salate, Gemüse, Kartoffeln, Getreide, Teigwaren und Mehlspeisen zubereitet
- wie Fisch und Fleisch verarbeitet werden
- was man bei der Herstellung von Suppen beachten muss
- wie Süßspeisen hergestellt werden
- wie man kalte Platten anrichtet
- was beim Einsatz von Desinfektions- und Reinigungsmittel zu beachten ist
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Unfallschutz,
- Arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Regelungen,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Hygiene und Umweltschutz,
- Bedienen, Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Maschinen sowie von Arbeitsräumen,
- Lagern und Kontrollieren der Waren,
- Kennen lernen der zur Verarbeitung gelangenden Nahrungsmittel,
- Qualitätssicherung
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.