Berufskraftfahrer/-in

Arbeitsgebiet

Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen sind in Unternehmen des Güterverkehrs oder des gewerblichen Personenverkehrs tätig. Sie besitzen technische Kenntnisse ihrer Fahrzeuge und deren Wartung. Sie führen Lastwagen oder Busse sicher und vorausschauend unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsvorschriften, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Ihnen sind die einschlägigen nationalen und internationalen Transportbestimmungen und Verordnungen geläufig. Sie sind im Umgang mit Genehmigungen, Beförderungsdokumenten und im grenzüberschreitenden Verkehr mit Zollpapieren vertraut. In der sachkundigen Behandlung, Sicherung und Beförderung von unterschiedlichen Gütern kennen sie sich aus. Bei der verantwortungsvollen Betreuung von Fahrgästen wenden sie die erlernten Kenntnisse und Verhaltensweisen an. Sie schließen Beförderungsverträge und wickeln diese ab.

Branchen/Betriebe

Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Spedition, der Allgemeinen Distribution und Logistik, in Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, in Betrieben der Ver- und Entsorgung, des Reiseverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs.

Berufliche Qualifikationen

Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport und Logistikkette ab. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit der ihnen für den Transport überantworteten Fahrzeuge, Personen oder Güter sowie zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Umwelt. Sie erbringen qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.

Ausbildungsschwerpunkte

Der Ausbildungsbetrieb
  • Aufbau und Aufgaben des Betriebes, Strukturen und Organigramm
  • Wirtschaftliche Einbindung in Märkte, Unternehmenspositionen und Strategien, Geschäftliches Umfeld, Schwerpunktaufgaben
Berufsbildung, Arbeitsrecht
  • Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
  • Arbeits- und Sozialvorschriften, Betriebliche Arbeits- und Verhaltensvorgaben
Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Berufs- und einsatzbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
  • Die einschlägigen Brandschutzvorschriften und deren Anwendung im Notfall
  • Erste Maßnahmen bei Unfällen mit Personen, Beförderungsmitteln und Transportgütern
  • Die maßgeblichen Umweltschutzbestimmungen, deren Einhaltung und Überwachung
Kontrollieren und Warten
  • Fahrzeug-Funktionschecks an Hand von Betriebsanleitungen durchführen
  • Verkehrssicherheit beurteilen, Übernahme und Abfahrtkontrollen durchführen
  • Fehler und Mängel erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
  • Planen von Personal, Sachmittel, Termine und Fahrtrouten
  • Montage/Demontage von An- und Aufbauteilen
  • Transportgut oder Gepäck annehmen. Mängel feststellen und Beanstanden
  • Fahrgastsicherheit feststellen / Fahrzeugbeladung und Ladungssicherung prüfen und/oder ergänzen
  • Begleitdokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit überprüfen
Fahrzeug und Verkehrssicherheit
  • Einfluss physikalischer und fahrtechnischer Parameter auf die Verkehrssicherheit
  • Fahrverhalten der eingesetzten Fahrzeuge und Gefahrenquellen im Straßenverkehr
  • Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten, Maßnahmen ergreifen
  • Fahrzeugkombinationen und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16m oder Fahrzeuge der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11.80m sicher und wirtschaftliche führen
Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • Sozialvorschriften
  • Verkehrsspezifische Rechtsvorschriften im Inland und in den Ziel- und Durchfahrtsländern
Kostenrechnung / Qualitätssicherung
  • Einflussfaktoren von Betriebskosten berücksichtigen
  • Abrechnungen durchführen, Erbrachte Leistungen dokumentieren
  • Notwendigkeit qualitätssichernder Maßnahmen erkennen, umsetzen, veranlassen, verbessern

Ausbildungsdauer

Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre.

Berufsschulen

Berufsbildende Schule Bingen
Pennrichstraße 9
55411 Bingen
06721 13155

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 19. April 2001