Bautechnische/-r Konstrukteur/-in

Nach Beendigung des Sachverständigenverfahrens und der Erstellung des Rahmenlehrplans tritt die neue Ausbildungsordnung zum/zur Bautechnischen Konstrukteur/in am 1. August 2026 in Kraft.
Information für die Praxis, Stand: April 2026

Hintergrund der Neuordnung

Die Regeln für die Ausbildung haben sich in der Baubranche stark verändert. Das liegt vor allem an der Methode „Building Information Modeling“, kurz BIM. Diese Technik verändert die Planung und den Bau von Projekten und damit auch die Arbeit der Bauzeichner. Heute erstellen viele Experten gemeinsam ein digitales 3D-Modell. Darin sind alle wichtigen Daten enthalten. Die neue Ausbildungsordnung berücksichtigt ab 2026 zudem neue Technologien, die zunehmende Digitalisierung und neue Arbeitsweisen in der Bauwirtschaft.

Geltungsbereich

  • Berufliche Tätigkeitsfelder Architektur

Der Bautechnischer Konstrukteur Architektur erstellt maßstabsgerechte Zeichnungen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Zudem arbeitet er detaillierte Konstruktionen für Bauteile und das gesamte Bauwerk aus. Mit der CAD-Software erstellt er 2D- und 3D-Modelle. Er nutzt BIM-Methoden, um den Bauprozess digital darzustellen. Damit koordiniert er die Informationen zwischen Architektur, Statik und Gebäudetechnik.
  • Berufliche Tätigkeitsfelder Ingenieurbau

Der Bautechnischer Konstrukteur Ingenieurbau plant und konstruiert komplexe Bauwerke. Er erstellt Pläne für Brücken, Hallen, Stützwände, Fundamente oder Türme. Dazu zeichnet er Bewehrungs-, Schal- und Detailpläne. Er modelliert tragende Strukturen im Hoch- und Tiefbau und setzt die Vorgaben von Tragwerksplanern in genaue technische Unterlagen um. Dabei beachtet er Lasten, die Eigenschaften des Materials sowie Bauregeln und entwickelt Lösungen für schwierige Bauprojekte. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Modellierung mit CAD- und BIM-Software. Damit erstellt er 2D- und 3D-Zeichnungen. Zusätzlich pflegt er digitale Modelle. So stimmt er das Tragwerk, die Architektur und andere technische Bereiche aufeinander ab.
  • Berufliche Tätigkeitsfelder Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

Der Bautechnischer Konstrukteur Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau plant und zeichnet Anlagen für die Infrastruktur und den Außenbereich.
Er erstellt Pläne für Tiefbauwerke, zum Beispiel für Kanalisationen, Leitungsgräben oder Baugruben. Er zeichnet Grundrisse, Querschnitte und Höhenpläne für Straßen, Wege und Plätze. Zusätzlich entwickelt er Detailpläne für Entwässerungen sowie Befestigungen und modelliert Geländeprofile, Böschungen und Erdbewegungen.
Im Verkehrswegebau plant er Trassen für Straßen und Wege mit Längs- und Querprofilen. Dabei beachtet er die Verkehrsbelastung, die Bodenverhältnisse und die Entwässerung. Er gestaltet Kreisverkehre, Kreuzungen sowie Geh- und Radwege. Er berechnet die Beläge und Schichtaufbauten.
Im Landschaftsbau entwirft er Pläne für die Gestaltung von Gelände, Grünflächen, Böschungen und Terrassen. Er zeichnet Wege, Pflanzflächen, Mauern, Treppen und Wasseranlagen. Dabei berücksichtigt er ökologische Aspekte wie den Umgang mit Regenwasser und Versickerungsflächen. Für seine Arbeit nutzt er CAD- und BIM-Software. Mit diesen Programmen erstellt er Tiefbau- und Geländemodelle. Er koordiniert die Informationen der Modelle, ermittelt Mengen und dokumentiert diese.

Rechtsgrundlagen und Struktur der Ausbildung

Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

Gliederung der Berufsausbildung

Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Inhalte
sind

  • Durchführen von Bestandsaufnahmen,
  • Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess,
  • Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken,
  • Modellieren des Bauprozesses in digitalen Informationsmodellen,
  • Anfertigen technischer Zeichnungen,
  • Erstellen von technischen Dokumenten und
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.


Fachrichtungsübergreifende integrative Inhalte
sind

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
  • digitalisierte Arbeitswelt sowie
  • Anwenden von kollaborativen Arbeitsweisen mit am Projekt Beteiligten.

Berufsprofilgebende Inhalte

  • Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken und
  • Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase sowie die Objektbetreuung.
  • Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken und
  • Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphasen
  • Konstruieren von Bauelementen, Bauweisen und baulichen Infrastruktursystemen und
  • Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase.
  • Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
    • Tiefbau,
    • Verkehrswegebau oder
    • Landschaftsbau.
  • Der Ausbildende bestimmt das Einsatzgebiet. Stimmt die zuständige Stelle zu, kann er ein anderes auswählen, solange er dort die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt bekommt.

Prüfungsform

Zwischenprüfung Arbeitsaufgabe

Die praxisbezogene Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Sie prüft die Ausbildungsinhalte für die ersten 18 Monate. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 330 Minuten.

Praktische Arbeitsaufgabe (240 min):
Teilaufgabe Inhalte Vorgabezeit (in min)
1 Grundrisse 100
2 Fundamentplan, Schnitt 100
3 Handskizze 40
Hinweis: Aufgaben 1 und 2 sind mit einem CAD-System zu entwickeln
Schriftliche Aufgaben (90 min)
  • 15 gebundenen Aufgaben und
  • 8 ungebundenen Aufgaben.
Gewichtung der Prüfungsbereiche:
Prüfungsbereiche Gewichtung (in %)
Praktische Prüfung Arbeitsaufgabe 60
Schriftliche Aufgaben 40

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

Praktischer und schriftlicher Prüfungsbereich

Praktischer Prüfungsbereich

Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten aus und informiert den Prüfling über diese Entscheidung. Der Ausbildende teilt die Auswahl bei der Anmeldung zur Prüfung der zuständigen Stelle mit.
Prüfungsvariante 1 - Betrieblicher Auftrag
  • Vor der Durchführung legt der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung (den Betrieblichen Auftrag) und einen Zeitplan zur Genehmigung vor.
  • Nach der Genehmigung plant der Prüfling die Ausführung des betrieblichen Auftrags.
  • Der Prüfling dokumentiert die Planung, den Verlauf und die Ergebnisse des Auftrags mit praxisbezogenen Unterlagen.
  • Im Anschluss an den Auftrag präsentiert der Prüfling die Planung, den Ablauf und die Ergebnisse.
  • Anschließend folgt ein auftragsbezogenes Fachgespräch, das auf den Unterlagen und der Präsentation basiert.
Prüfungsvariante 2 - Arbeitsprobe
  • Der Prüfling dokumentiert die Planung, den Ablauf und die Ergebnisse der Arbeitsprobe mit praxisbezogenen Unterlagen.
  • Nach der Arbeitsprobe präsentiert der Prüfling die Planung, den Ablauf und die Ergebnisse.
  • Anschließend folgt ein auftragsbezogenes Fachgespräch, das auf den Unterlagen und der Präsentation basiert.
Inhalte Vorgabezeit
Planung, Durchführung, Dokumentation und
Vorbereitung der Präsentation
40 h
Präsentation höchstens 10 min
Auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 20 min
Gesamtergebnis Gewichtung (in %)
Dokumentation 10
Präsentation 20
Fachgespräch 70

Schriftlicher Prüfungsbereich

  • 15 gebundenen Aufgaben und
  • 10 ungebundenen Aufgaben, beziehen sich auf ein Projekt. Die Projektunterlagen stehen vor der Prüfung digital als IFC-Datei zur Verfügung. IFC ist die Abkürzung für Industry Foundation Classes und bezeichnet ein offenes, standardisiertes BIM-Dateiformat.
  • 20 gebundenen Aufgaben und
  • 12 ungebundenen Aufgaben, behandeln gemeinsame sowie einsatzgebietsbezogene Inhalte. Die zeitlichen Vorgaben des Rahmenlehrplans bestimmen die Verteilung der Inhalte. Daraus entstehen drei unterschiedliche Aufgabenstellungen, die auf die einzelnen Einsatzgebiete der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau zugeschnitten sind.
Im Prüfungsbereich stellt der Prüfling allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar und beurteilt sie. Die Aufgaben beziehen sich auf die Praxis.

Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Prüfungsbereiche Gewichtung (in %)
Betrieblicher Auftrag oder Arbeitsprobe 50
Anwenden des digitalen Informationsmodells 15
Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile oder Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme 25
Wirtschafts- und Sozialkunde 10
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen, nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung, die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Das Gesamtergebnis ist mindestens „ausreichend”.
  • Mindestens drei Prüfungsbereiche erhalten die Note „ausreichend” oder besser.
  • Kein Prüfungsbereich erhält die Note „ungenügend”.
Mündliche Ergänzungsprüfung (15 Minuten)
  • Wenn es einen der folgenden Prüfungsbereiche betrifft:
    • „Anwenden des digitalen Informationsmodells”,
    • „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile” oder „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme”
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde”,
  • Die Note in diesem Bereich schlechter als „ausreichend” ist.
  • Die mündliche Ergänzungsprüfung das Bestehen der Abschlussprüfung ermöglicht.
  • Das Endergebnis des Prüfungsbereichs setzt sich aus dem bisherigen Ergebnis und dem der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zusammen.

Prüfungsangebot der PAL

Bautechnischer Konstrukteur / Bautechnische Konstrukteurin (Verordnung 2026)
  • Erste Zwischenprüfung: Frühjahr und Herbst 2028 (Prüfung ist identisch)
    Erste Abschlussprüfung: Winter 2028/29.
Bauzeichner/-in (Verordnung 2002)
  • Letzte Zwischenprüfung: Frühjahr oder Herbst 2028.
  • Letzte reguläre Abschlussprüfung: Sommer 2028
  • Letzte Wiederholungsprüfung: Sommer 2029
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in der Umsetzungshilfe -Ausbildung gestalten- des Bundesinstitutes für Berufsbildung.
Veranstaltungshinweis:
Die Ingenieurkammer VBI bietet die 3. Informationsveranstaltung zum neuen Ausbildungsberuf an, in der die Inhalte sowie die Prüfungsstruktur des neuen Berufsbildes vorgestellt wird. Die Veranstaltung richtet sich an Planungsunternehmen, Ingenieur- und Architekturbüros, Ausbildungsbetriebe sowie Prüferinnen und Prüfer.

Termin: 1. Juni 2026
Uhrzeit: 16 bis 17:30 Uhr
Format: Online (MS Teams - Die Zugangsdaten zur MS-Teams-Veranstaltung erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail)

Interessierte melden sich bitte bis zum 27. Mai 2026 über folgenden Link an: Anmeldung
Die Zugangsdaten zur MS-Teams-Veranstaltung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung vom VBI per E-Mail.
Folgendes Programm ist vorgesehen:
  1. Begrüßung – Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer Bundesingenieurkammer (BIngK)
  2. Vorstellung des neuen Ausbildungsberufs – Thomas Wollscheidt, Geschäftsführer SBU Ingenieure GmbH
  3. Prüfungen und Bewertung – Kerstin Schroth-Geier, Referatsleiterin Technische Berufe, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)