Bankkaufmann/-frau

Informationen zur Neuordnung des Berufsbilds der Bankkaufleute

Seit dem 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Bankkaufmann/-kauffrau in Kraft getreten. Der als Klassiker geltende Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau wurde angesichts der stark durch die Digitalisierung geprägten Veränderungen in der Bankenbranche nach über 20 Jahren grundlegend überarbeitet und modernisiert. Aufgrund der Verlagerung vom klassischen Schaltergeschäft hin zu fast vollständig digital gewordenen Geschäftsprozessen, ergeben sich in der Ausbildungsverordnung folgende Neuerungen:
  • Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent in den Mittelpunkt
  • Die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert und in der zu vermittelnde Tiefe präzisiert
  • Ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements
  • Zusätzliche Arbeitstechniken zur Optimierung und Weiterentwicklung standardisierter Prozesse unterstreichen die neue Relevanz des prozessorientierten Arbeitens

Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird ferner die gestreckte Abschlussprüfung, welche die Zwischenprüfung ersetzt und mit 20% in das Gesamtergebnis einfließt.
Nach seiner Modernisierung bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Erstausbildung, die für die kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen und Absolventinnen steht.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden(siehe Download rechts unter “Weitere Informationen”).
Die Verordnung ist am 01. August 2020 in Kraft getreten.
Für alle Ausbildungsverhältnisse gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Noch bestehende Ausbildungsverträge nach der Altverordnung werden bis zum Ausbildungsabschluss nach der Verordnung von 1998 ausgebildet und geprüft.
Gebündelte Informationen rund um die Neuordnung haben wir für unsere Ausbildungsbetriebe unter dem Downloadbereich zusammengestellt.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Berufsschulen

Berufsbildende Schule 3 
Wirtschaft & Verwaltung
Am Judensand 8
55122 Mainz
06131 906070
Berufsbildende Schule Wirtschaft
Von Steuben Str. 31
67549 Worms
06241 9591046

Ausbildungsverordnung und sachliche und zeitliche Gliederung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 11. Februar 2020 erhalten Sie unter der Rubrik “Weitere Informationen” zum Download.