Bankkaufmann/-frau
Arbeitsgebiet
Der/die Bankkaufmann/-frau ist in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig. Aufgaben der Bankkaufleute sind Akquisition, Beratung und Betreuung von Kunden sowie Verkauf von Bankleistungen, insbesondere von standardisierten Dienstleistungen und Produkten. Typische Arbeitsgebiete sind Kontoführung, Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie das Kreditgeschäft.
Abschlussprüfung
Neu eingeführt wird ferner die gestreckte Abschlussprüfung, welche die Zwischenprüfung ersetzt und mit 20 Prozent in das Gesamtergebnis einfließt.
Nach seiner Modernisierung im Jahr 2020 bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Erstausbildung, die für die kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen und Absolventinnen steht.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden(siehe Download unter “Weitere Informationen”). Die Verordnung ist am 1. August 2020 in Kraft getreten.
Für alle Ausbildungsverhältnisse gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Noch bestehende Ausbildungsverträge nach der Altverordnung werden bis zum Ausbildungsabschluss nach der Verordnung von 1998 ausgebildet und geprüft.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Berufsschulen
Ausbildungsverordnung und sachliche und zeitliche Gliederung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 11. Februar 2020 erhalten Sie unter der Rubrik “Weitere Informationen” zum Download.