Bildungsgutschein

Die Arbeitsberater*innen und Arbeitsvermittler*innen der Arbeitsagenturen können für Bezugsberechtigte Bildungsgutscheine ausgestellt werden.
Diese Bildungsgutscheine können Arbeitssuchende bei Bildungsträgern eintauschen und dafür an einer kostenlosen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Der Bildungsgutschein ist somit die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung.
Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.
Zu beachten ist:

Die Arbeitsagenturen dürfen Ihnen keine Weiterbildungsanbieter mehr empfehlen, Sie müssen sich Ihren Weiterbildungskurs und den Bildungsträger selbst aussuchen und sich dabei auf die Beratung der Kursanbieter verlassen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins:
  • Die Beratung durch die Arbeitsagentur hat eine Weiterbildung als die "einzig zielführende Maßnahme" festgelegt. Wenn nach Ansicht des Arbeitsberaters oder der Arbeitsberaterin beispielsweise die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt, erhalten Sie keinen Bildungsgutschein.
  • Die Arbeitsagentur hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass Sie mit Erreichen des festgelegten Bildungszieles wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
  • Es ist wirtschaftlich nicht zumutbar, dass Sie die Maßnahme selbst finanzieren.
  • Sie können nachweisen, dass Sie in "erheblichem Umfang Eigeninitiativen entfaltet haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden."
  • Sie müssen die Anforderungen an die Vorbeschäftigungszeit erfüllen.
  • Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zugelassen sein.