Chancengarantie


Das "Prinzip Chancengarantie" ist elementarer Bestandteil einer Prozessbeschreibung für die Integration junger Geflüchteter in eine berufliche Ausbildung. Sie wurde maßgeblich auf Initiative der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern erarbeitet. Der Integrationsprozess wurde in vier Phasen unterteilt, wobei sich das "Prinzip Chancengarantie" der IHKn auf Phase 3 bezieht. Dabei wird durch das Bereitstellen von Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsplätzen jungen Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive der Einstieg in die berufliche Ausbildung ermöglicht.
Die Integrationskette im Detail: Mit Deutschkursen, Berufsorientierungsangeboten und einer zügigen Kompetenzfeststellung soll Geflüchteten möglichst schnell zu Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsplätzen verholfen werden. Dabei stehen drei Gruppen junger Geflüchteter im Fokus:
  • die neu zugewanderten schulpflichtigen Geflüchteten (16-18 Jahre),
  • die Geflüchteten (Beziehende von SGB II-Leistungen zwischen 18 und 25 Jahren) sowie
  • die neu zugewanderten Geflüchteten (Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen 18 und 35 Jahre).
In der dritten Phase steht diesen jungen Geflüchteten ein strukturierter Zugang zum Ausbildungsmarkt offen, wenn sie die Einstiegsvoraussetzungen erfüllen. Während das Land und der Bund für Sprach- und Integrationskurse sorgen, werben die Kammern bei ihren Mitgliedsbetrieben Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildungsplätze ein. Die Agentur für Arbeit ist für die Aufnahme der Einstiegsqualifizierung und die Kompetenzfeststellung verantwortlich.