Neues Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft

Für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer, die schon mehrere Jahre lang ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eröffnet das "Chancen-Aufenthaltsrecht" eine Bleibeperspektive. Dies soll das Arbeitskräftepotenzial von langjährigen Geduldeten, die ihren Weg in den Arbeitsmarkt noch nicht gefunden haben, aktivieren.
Die neue Regelung hat der Bundestag Anfang Dezember 2022 beschlossen. Von ihr profitieren geduldete Frauen und Männer, die sich vor dem Stichtag 31. Oktober 2022 für mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Sie haben die Chance, innerhalb von anderthalb Jahren die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Geduldete zu erfüllen. Hierzu zählt auch eine auskömmliche Beschäftigung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der DIHK erhofft sich dadurch positive Impulse für den Arbeitsmarkt.
Was sind die Voraussetzungen?
Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen legal in Deutschland aufgehalten haben (in Duldung, Gestattung oder mit Aufenthaltstitel), sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten.
Was muss man noch beachten?
Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll Betroffenen zeitlich begrenzt rechtliche Sicherheit geben, um die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration (§ 25a oder § 25b AufenthG) zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse und die Klärung der Identität.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG wird bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt.