Validierungsangebot für Berufserfahrene

Die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen ist eine hoheitliche Aufgabe der IHKs. Das Feststellungsverfahren macht berufliches Können, welches jenseits der dualen Berufsausbildung oder beruflichen Fortbildung erworben wurde, sichtbar. Es richtet sich somit insbesondere an Menschen, die über langjährige Berufserfahrung verfügen, jedoch nie eine reguläre Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Wer kann am Verfahren teilnehmen?

Personen ohne Berufsabschluss mit langjähriger beruflicher Erfahrung,
  • die mindestens 25 Jahre alt sind,
  • die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt),
  • die eine qualifizierte berufliche Tätigkeit im eineinhalbfachen Umfang der Ausbildungszeit, die für diesen Beruf vorgeschrieben ist, gearbeitet haben,
  • die in Deutschland leben oder die notwendige Berufstätigkeit mindestens zu Hälfte in Deutschland ausgeübt haben,
  • die in dem Beruf, in dem sie die Feststellung anstreben, keinen deutschen Berufsabschluss haben oder denen hierfür kein ausländischer Berufsabschluss anerkannt worden ist und
  • die aktuell keine Ausbildung in dem festzustellenden Beruf absolvieren.

Wie läuft die Validierung ab?

Die Validierung umfasst folgende vier Einzelschritte: Die Identifizierung der beruflichen Erfahrungen, deren Dokumentation und Bewertung sowie der Zertifizierung der Ergebnisse.
Das Verfahren ist sehr individuell gestaltet: Antragstellende geben zunächst der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer) an, über welche beruflichen Kompetenzen sie verfügen. Es erfolgt die Festlegung, mit welchem anerkannten deutschen Ausbildungsberuf (Referenzberuf) ihre Kompetenzen verglichen werden sollen. Sie reichen einen Antrag und Dokumente zu ihrem bisherigen Berufsweg ein und schätzen ihre persönlichen Kompetenzen in Bezug auf die Anforderungen des Referenzberufs ein. Die zuständige Stelle wertet die Antragsunterlagen aus und organisiert ein berufs- und praxisbezogenes Bewertungsverfahren.
Im Feststellungsverfahren werden die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmer mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs (Referenzberuf) verglichen. Das Verfahren ist praxisorientiert mit berufstypischen Aufgabenstellungen.
Um das Feststellungsverfahren erfolgreich abzuschließen, müssen Antragstellende durch ihre Berufserfahrung mindestens mehr als die Hälfte der beruflichen Handlungsfähigkeit des gewünschten Ausbildungsberufs nachweisen.

Was erhalte ich bei erfolgreicher Teilnahme?

Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten Teilnehmende entweder
  • ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit mit dem Referenzberuf feststellt, oder
  • einen Bescheid, der die überwiegende Vergleichbarkeit mit der eines Referenzberufs ausweist.
Menschen mit Behinderung können auch einzelne Bestandteile eines Referenzberufs feststellen lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten.

Kommt ein Feststellungsverfahren für mich in Frage?

Wir bieten individuelle und kostenfreie Erstberatungen an - sowohl zum Feststellungsverfahren als auch zu möglichen Alternativen.
Hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner vor Ort:

Wie erfolgt die Durchführung der Validierung?

Bitte nehmen Sie, abhängig von Ihrem Berufsschwerpunkt (gewerblich-technisch oder kaufmännisch), Kontakt mit dem genannten Ansprechpartner auf.
In einer Erstberatung werden die Möglichkeiten der Validierung sowie alternative Optionen mit Ihnen besprochen. Falls ein Validierungsverfahren für Sie in Frage kommt, leiten wir Ihr Anliegen an die IHK Pfalz weiter. Die IHK Pfalz ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Validierungsverfahrens im Bundesland Rheinland-Pfalz und übernimmt, nach der Erstberatung durch die IHK für Rheinhessen das Verfahren.

Was kostet das Verfahren?

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren gebührenpflichtig ist. Die Kosten werden von der IHK Pfalz festgelegt.