Der Weg zum Prüfer

Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt der „Chef“ selbst bei den Prüfungen mitmachen. Die Unternehmensleitung kann auch einen Mitarbeiter als Prüfer entsenden. Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden - sie nennt der Kammer die Vertreter der Arbeitnehmer in den Prüfungsausschüssen. Lehrkräfte können sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. In den Prüfungsausschuss kommen sie auf Vorschlag der Schulleitung.

Was muss ein Prüfer mitbringen?
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Prüfer sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sind. Konkret sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Sachkunde, die auf aktueller, einschlägiger Berufstätigkeit beruht,
  • menschliche Reife,
  • ausreichende Lebenserfahrung,
  • Urteils- und Einfühlungsvermögen,
  • Kommunikationsfähigkeit,
  • Pädagogische Kompetenz,
  • Teamfähigkeit, Bereitschaft, die von der IHK angebotenen Prüferschulungen wahrzunehmen,
  • Verschwiegenheit,
  • Verantwortungsbewusstsein.
Wer will Prüfer werden?
Wer Interesse daran hat, als Prüfer tätig zu werden, ist herzlich eingeladen, sich an die IHK für Rheinhessen zu wenden.

Bei Interesse an einer Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss eines kaufmännischen Ausbildungsberufes wenden Sie sich bitte an Herrn Timon Zapf (timon.zapf@rheinhessen.ihk24.de)

Bei Interesse an einer Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss eines gewerblich-technischen Ausbildungsberufes wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Fels (andreas.fels@rheinhessen.ihk24.de)