Prüfung im Sonderfall

Sie haben mehrere Jahre Berufserfahrung aber keinen formalen Abschluss in Ihrem Arbeitsbereich? Die Prüfung im Sonderfall, oder auch Externen-Prüfung genannt, ermöglicht Ihnen einen IHK-Berufsabschluss zu erlangen, ohne noch einmal eine Ausbildung beginnen zu müssen. IHK-Berufsabschlüsse sind in der Wirtschaft anerkannte Qualifikationsnachweise, die Ihre berufliche Flexibilität erhöhen. Mit einem IHK-Berufsabschluss erwerben Sie ein solides Fundament für eine Weiterbildung und für Ihren beruflichen Aufstieg.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Die Externen-Prüfung ist die normale Abschlussprüfung an der auch die regulären Auszubildenden teilnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Und zwar dann, wenn Sie die in der Verordnung des Ausbildungsberufs geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch berufliche Tätigkeit erworben haben und diese mit einem Arbeitszeugnis über die mindestens eineinhalbfache Regelausbildungszeit (Paragraf 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz) nachweisen können. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erhöht sich die zeitliche Erfordernis anteilig.
Dauer der Ausbildung
gemäß Ausbildungsordnung
Erforderliche Praxis
2 Jahre 3 Jahre
3 Jahre 4,5 Jahre
3,5 Jahre 5,25 Jahre

Die Prüfung absolvieren Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer in deren Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Für die weiteren Schritte der Zulassung kontaktieren Sie hierzu die prüfungsverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen IHK.

Wann finden die Prüfungen statt?

Die IHK führt Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zweimal im Jahr durch.
Die Sommerprüfung findet i.d.R. im Zeitraum zwischen Mai und Juli (je nach Lage der Sommerferien) und die Winterprüfung im Zeitraum zwischen November und Januar statt.

Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann die Abschlussprüfung Teil 1 auch im Frühjahr (zwischen Februar und April) oder Herbst (September bis Oktober) stattfinden und Teil 2 folgt dann in der jeweiligen Sommer- oder Winterprüfung.