DQR: Bewertungshilfe bei Berufsabschlüssen

Die berufliche und akademische Bildung können dank des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) miteinander verglichen werden. Der Hintergedanke: Im Berufsleben ist wichtig, was man kann. Wo und wie man es gelernt hat, sollte nicht entscheidend sein.
Diesem Gedanken folgend wird mit dem DQR zum ersten Mal die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung bestätigt. Seit 2014 wird deshalb auf allen IHK-Zeugnissen für Aus- und Weiterbildungsprüfungen die jeweilige DQR-Einstufung ausgewiesen. Gleichzeitig schafft der DQR mehr Transparenz mit Blick auf die beruflichen Kompetenzen – nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Kontext. Er macht klar, welche Kompetenzen hinter bestimmten Abschlüssen stehen. Dabei wird auch deutlich, wie hochwertig deutsche Berufs- und Fortbildungsabschlüsse sind.
Europäischer Qualifikationsrahmen
Die EU-Staaten haben unterschiedliche Bildungssysteme mit einer Fülle verschiedener Abschlüsse. Das macht es schwer einzuschätzen, welche Kompetenzen ein im EU-Ausland erworbener Abschluss beinhaltet. Die EU-Kommission hat deshalb den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt. Er soll Transparenz über Landesgrenzen hinweg schaffen und damit die europaweite Mobilität von Arbeitnehmern fördern. Der EQR unterscheidet acht Qualifikationsniveaus. Je höher das Niveau, desto höher sind die erworbenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen.
Seit 1. Mai 2013 ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) in Kraft und wird seit 2014 erstmalig angewendet. DQR überträgt das achtstufige EQR-Modell auf das deutsche Bildungssystem (siehe Grafik). Für Absolventen der beruflichen Bildung in Deutschland gilt: Ausbildungsabschlüsse mit zweijähriger Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, Ausbildungsabschlüsse mit dreijähriger und 3 1/2-jähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt und Meister dem Niveau 6. Damit befinden sich diese Fortbildungsabschlüsse auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss der Hochschulen. Das jeweilige DQR-Niveau, damit gleichzeitig das EQR-Niveau werden künftig auf Aus- und Fortbildungszeugnissen entsprechend ausgewiesen.
Die Zuordnung zu DQR und EQR kann Absolventen z.B. bei Bewerbungen helfen, potenziellen Arbeitgebern im EU-Ausland, aber durchaus auch im Inland die eigene berufliche Kompetenz verständlich zu präsentieren und die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher mit akademischen Abschlüssen zu verdeutlichen. Anhand der Qualifikationsrahmen können zudem der eigene Karriereweg geplant und bei Bedarf geeignete weiterführende Bildungsmaßnahmen ausgewählt werden. DQR und EQR können ferner im Rahmen von Prüfungen die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen und den Zugang zu Bildungsgängen erleichtern. Rechtlichte Ansprüche werden durch die Zuordnung nicht begründet.