Prüfungen von A - Z

Anmeldung zur Prüfung

Die Aufforderung zur Anmeldung wird einen Monat vor dem jeweiligen Anmeldeschluss je nach Wahl postalisch oder elektronisch an den Ausbildungsbetrieb verschickt.
Prüfungstermin Anmeldeschluss
Frühjahr 2. Dezember 2024
Sommer 3. Februar 2025
Herbst 2. Juni 2025
Winter 1. September 2025

Berufsschulnote auf dem IHK-Prüfungszeugnis

Um Ihre Berufsschulnote auf das IHK-Zeugnis drucken zu lassen, stellen Sie den entsprechenden Antrag (spätestens bis zum letzten Termin ihrer Abschlussprüfung) bei ihrer Ausbildungsberaterin oder ihrem Ausbildungsberater.

Bestehens-Regeln der Abschlussprüfung

Die Regeln zum Bestehen der Abschlussprüfung sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung festgelegt und werden Ihnen auch beim Abrufen Ihrer vorläufigen Ergebnisse Online angezeigt.

Bestenehrung

Die IHK für Rheinhessen ehrt am Ende jedes Kalenderjahres alle Prüflinge mit der Abschlussnote “sehr gut” für ihre hervorragenden Leistungen in den IHK-Standorten Bingen, Mainz und Worms.

Einladungen zu Prüfungen

Die Einladung
  • zur schriftlichen Prüfung werden vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin an die Prüfungsteilnehmer versandt.
  • zur mündlichen/praktischen Prüfung werden ebenfalls vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin an die Prüfungsteilnehmer versandt.

Ende der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit vereinbarten Datum im Ausbildungsvertrag oder vor Ablauf der Ausbildungszeit dem Bestehen der Abschlussprüfung (§21 Abs. 2 BBiG).

Fehlzeiten

Hohe Fehlzeiten während der Ausbildungszeit gefährden die Zulassung für die Abschlussprüfung. Die Fehltage müssen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung angegeben werden.

Freistellung für Prüfungen

Alle Auszubildenden sind für die Teilnahme an Prüfungen, sowie an dem Arbeitstag, der einer schriftlichen Abschlussprüfung vorangeht, freizustellen (§15 BBiG).

Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist dann möglich, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Die Kriterien sind in den einzelnen Ausbildungsverordnungen festgelegt.

Nachteilsausgleich

Bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen des Prüfungsteilnehmers, die für die Prüfung von Bedeutung sind, reichen Sie bitte mit der Anmeldung ein aktuelles fachärztliches Attest bzw. einen fachärztlichen Nachweis bis zum Anmeldeschluss ein.

Notenschlüssel

100 bis 92 Punkte Note 1 = sehr gut
unter 92 bis 81 Punkte Note 2 = gut
unter 81 bis 67 Punkte Note 3 = befriedigend
unter 67 bis 50 Punkte Note 4 = ausreichend
unter 50 bis 30 Punkte Note 5 = mangelhaft
unter 30 bis 0 Punkte Note 6 = ungenügend

Prüfungsergebnisse Online

Vorläufige Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung können 4-6 Wochen nach dem Prüfungstermin über das Azubi-Infocenter eingesehen werden.

Prüfungsvarianten:

1. Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 + Teil 2)

In den meisten neugeordneten Ausbildungsberufen findet eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung statt. In diesem Fall wird die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgelegt. Die Ergebnisse beider Abschlussprüfungen fließen am Ende zu einem Gesamtergebnis zusammen. Wie die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsbereiche am Ende zusammenfließen können Sie in der jeweiligen Ausbildungsordnung nachlesen.
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet meist in der Mitte oder am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Dies regelt ebenfalls die jeweilige Ausbildungsordnung. Teil 1 der Abschlussprüfung muss vor dem Teil 2 abgelegt sein, sonst kann keine Zulassung zu Teil 2 erfolgen. Die Abschlussprüfung Teil 1 ist nicht eigenständig wiederholbar. Teil 2 der Abschlussprüfung findet zum Ende der Ausbildung statt.

2. Klassische Abschlussprüfung (mit Zwischenprüfung)

Bei der klassischen Abschlussprüfung findet die alles entscheidende Prüfung am Ende der Ausbildung statt. Die dazugehörige Zwischenprüfung wird in der Mitte der Ausbildungszeit terminiert und ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das Ergebnis fließt nicht in die Wertung der Abschlussprüfung ein, sondern dient ausschließlich dem Feststellen des Ausbildungsstandes.

Rücktritt von Prüfungen

Jede angemeldete Person kann vor Prüfungsbeginn schriftlich von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der Grund für den Rücktritt muss sofort mitgeteilt und nachgewiesen werden. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Wenn eine angemeldete Person einen Prüfungstermin verpasst, werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, sofern ein wichtiger Grund (z. B. Krankheit) für die Abwesenheit vorliegt.
Tritt die Person nach Prüfungsbeginn zurück oder nimmt ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit null Punkten bewertet.

Statistik der Prüfungsergebnisse

Übersichten der Prüfungsergebnisse von den vergangenen Prüfungen für jeden Ausbildungsberuf IHK-, Bundes- und auch Landesweit finden Sie unter dem weiterführenden Link.

Termine Prüfungen

Terminplan der IHK für Rheinhessen für die nächste anstehende Prüfung.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Jede Person in Ausbildung kann einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen, sofern der Ausbildungsbetrieb und die zuständige Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bestätigen.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann bis zu zwei Mal wiederholt werden (§37 Abs.1 BBiG).
Prüfungsbereiche die im vorangegangen Versuch mit ausreichender Leistung abgeschlossen wurden, müssen nicht, aber können auf Wunsch, wiederholt werden.
Die Wiederholung der Prüfung ist frühestens zum nächsten Prüfungstermin möglich.
Eine Abschlussprüfung Teil 1 kann erst wiederholt werden, nachdem der Prüfungsversuch mit der dazugehörigen Abschlussprüfung Teil 2 abgeschlossen wurde.

Zeugnis

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält jede Person ein Prüfungszeugnis, welches die Leistung in jedem Prüfungsbereich sowie im Gesamtergebnis mit Punktzahl und Note ausweist. Die Zeugnisse der Sommerprüfung werden beim Azubi-Festival im ZDF-Fernsehgarten übergeben, die Zeugnisse der Winterprüfungen werden nach dem letzten Prüfungstermin zeitnah versandt (Februar).

Zulassung zur Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
  • die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungszeit tatsächlich und nicht nur kalendarisch zurückgelegt,
  • die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und
  • die Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 abgelegt hat.