Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Verkaufsoffene Sonntage erfreuen sich großer Beliebtheit. Unternehmen vor Ort können ihre vielfältigen Angebote einem breiten Publikum präsentieren, während Kunden in entspannter Atmosphäre einkaufen gehen können.
Regelungen
Verkaufsstellen dürfen aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen an bis zu drei Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet sein. Ein unmittelbarer räumlicher Bezug zwischen der Anlass-Veranstaltung und den geöffneten Ladengeschäften muss bestehen. Die zuständige Behörde setzt die Öffnungszeiten fest. Diese dürfen fünf Stunden nicht überschreiten und müssen spätestens um 18:00 Uhr enden.
Erfahren Sie mehr zur Durchführung und Genehmigungsfähigkeit eines verkaufsoffenen Sonntags.
Oktober
| Datum | Ort | Anlass |
|---|---|---|
| 25. Oktober 2026 | Reilingen | Kirchweihfest |
| 25. Oktober 2026 | Schwetzingen | Kerwe |
November
| Datum | Ort | Anlass |
|---|---|---|
| 8. November 2026 | Neckargemünd | Bohrer- und Katharinenmarkt |
| 8. November 2026 | St. Leon-Rot | Sauerkrautmarkt |
| 8. November 2026 | Waibstadt | Kerwe |
Links und Downloads
- Ladenöffnungsgesetz (Nr. 936170)
- Schautage (Nr. 4562426)
- Märkte, Messen und Wanderlager (Nr. 4338010)
- Aus- und Räumungsverkauf (Nr. 4438216)
- Gewerbevereine (Nr. 5905668)
