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Produktzulassungen weltweit

Beim internationalen Vertrieb von Produkten müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Erzeugnisse den regulatorischen Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren der jeweiligen Zielmärkte entsprechen. Dies umfasst sowohl produktspezifische Sicherheits‑, Gesundheits‑ und Umweltanforderungen als auch länderspezifische Import-, Registrierungs- und Zertifizierungsprozesse. Hier finden Sie die länderspezifischen Vorgaben im Überblick.
Fahne der EU weht im Himmel © fhm – Getty Images

Die CE‑Kennzeichnung bescheinigt, dass ein Produkt die grundlegenden Sicherheits‑, Gesundheits‑ und Umweltschutzanforderungen der Europäischen Union erfüllt und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verkauft werden darf.

Die Flagge von Großbritannien flattert im Himmel © MarekUsz – Getty Images

Die UKCA‑Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) verfügt, dass ein Produkt die geltenden Sicherheits‑, Gesundheits‑ und Umweltanforderungen des Vereinigten Königreichs erfüllt und dort in Verkehr gebracht werden darf.

Flagge von Indien weht im Himmel © RBB – Getty Images

Die BIS‑Zertifizierung kennzeichnet, dass ein Produkt den vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgelegten Qualitäts‑, Sicherheits‑ und Leistungsanforderungen entspricht und in Indien verkauft oder eingesetzt werden darf.

Flagge von Korea weht im Himmel © Oleksii Liskonih – Getty Images

Die KC‑Zertifizierung (Korea Certification) bestätigt, dass ein Produkt die gesetzlichen Sicherheits‑, Qualitäts‑ und elektromagnetischen Verträglichkeitsanforderungen Südkoreas erfüllt und dort verkauft oder verwendet werden darf.

Flagge von Saudi Arabien weht im Himmel © Taidgh Barron – Getty Images

Die SALEEM‑Zertifizierung zeigt an, dass ein Produkt die Sicherheits‑ und Konformitätsanforderungen des saudischen Produktsicherheitsprogramms (SALEEM) erfüllt und in Saudi‑Arabien in Verkehr gebracht werden darf.

Flaage von der Schweiz weht im Himmel © Anton_Sokolov – Getty Images

Die Schweiz regelt die Einfuhr von Medizin-Produkten – Hersteller, die nicht in der Schweiz ansässig sind, müssen einen Bevollmächtigten in der Schweiz (CH-REP) bestellen.

USA-Flagge im Wind © Royce Bair – Getty Images

Die Voraussetzungen für die Einfuhr und Inbetriebnahme von Maschinen unterscheiden sich grundlegend von den in Deutschland bekannten Standards und Zulassungsverfahren.

Flagge von Kasachstan weht im Himmel © Gwengoat – Getty Images

Die EAC‑Zertifizierung (Eurasian Conformity) validiert, dass ein Produkt die technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erfüllt und in den Mitgliedstaaten wie Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan in Verkehr gebracht werden darf.