Export nach Indien: Zertifizierungsvorschriften

Vor der Einfuhr in den indischen Markt benötigen einige Waren eine Zulassung der staatlichen Zertifizierungsstelle, dem Bureau of Indian Standards (BIS).

BIS-Zertifizierung

Indien hat für einige Produkte eigene Standards “Indian Standard” (IS) eingeführt, die vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgelegt werden. Insbesondere elektronische Produkte und Waren aus Stahl sind davon betroffen. Auch deutsche Produkte müssen bei der Einfuhr nach Indien diesen Standards entsprechen und gekennzeichnet sein. Die Zertifizierung erfolgt in Indien. Die Zertifikate werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt.
  1. BIS-CRS Zertifizierung (CSR Scheme):
    Hier reicht eine Registrierung des Produkts beim Bureau of Indian Standards aus. Insbesondere Elektronikprodukte benötigen eine BIS-CRS Zertifizierung.
  2. BIS-ISI-Zertifizierung (ISI-Mark Scheme):
  3. Hier muss neben der Registrierung zudem auch die Produktionsstätte in Deutschland zertifiziert werden. Hiervon sind u. a. Waren aus Stahl, Haushaltsgeräte, Batterien, Kinderspielzeug und einige Chemikalien betroffen.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob Ihr Produkt eine BIS-Zertifizierung benötigt.

BIS-Zertifizierung bei Ersatzteilen

Problematisch kann die Zertifizierungspflicht bei der Lieferung von Ersatzteilen werden. Beispielsweise unterliegen Elektromotoren einer Zertifizierungspflicht in Indien. Sind sie zuvor in einer Anlage verbaut, benötigen sie keine BIS-Zertifizierung. Als Ersatzteil jedoch schon.

Andere obligatorische Zertifizierungen

Einfuhren von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Geräten und Kosmetika sind vorab bei der Central Drugs Standard Control Organization (CDSCO), einer Behörde im Geschäftsbereich des indischen Gesundheitsministeriums, zu registrieren. Darüber hinaus benötigt der indische Importeur eine Importlizenz der CDSCO.
Zudem ist für die Einfuhr von Metallschrott grundsätzlich eine Vorversandkontrolle (Pre Shipment Inspection) bei einem von der indischen Regierung zugelassenen Inspektionsunternehmen im Exportland erforderlich. Darüber hinaus dürfen diese Waren nur über bestimmte Zolldienststellen eingeführt werden. Die Waren sind unmittelbar aus dem Exportland nach Indien zu befördern und nur im Rahmen von Akkreditivgeschäften einfuhrfähig.