Härtefallhilfen für Unternehmen in Folge der gestiegenen Energiekosten

Kleine und mittlere Unternehmen, die im Einzelfall durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, werden durch die Härtefallhilfen des Landes unterstützt.
Das Härtefallprogramm stellt darauf ab, die KMU energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl. Das Programm hilft Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen
  • ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA)
  • mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten
  • eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich grundsätzlich nach den Mehrkosten für Energie, d. h. der Differenz zwischen den Energiekosten im beantragten Förderjahr und dem Vorjahreszeitraum, ist auf die Höhe des negativen betrieblichen Ergebnisses beschränkt und kann maximal 200.000 Euro betragen. 
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der L-Bank. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen rund um das Förderprogramm.  
Die Härtefallhilfen Energie ergänzen die bereits Ende 2022 beschlossenen landesseitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiekrise. Diese umfassen ein Krisenberatungsangebot zur Energiekostenentlastung sowie eine Liquiditätshilfe in Form des ”Liquiditätskredit (Plus)”. Auch diese Hilfen stehen den Unternehmen im Land weiterhin zur Verfügung.