Nr. 708086

Produktsicherheit und CE

Ziel des Europäischen Binnenmarktes ist es, einen freien Verkehr von Waren zu gewährleisten. Dazu legt die EU für bestimmte Produkte wesentliche Anforderungen an die Sicherheit, Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz fest. Die Einhaltung wird mit dem CE-Kennzeichen bestätigt.
Mit dem CE-Kennzeichen darf ein Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bereitgestellt werden (EU-Mitgliedsstaaten und EFTA-Mitgliedsländer ohne Schweiz!).
Produkte, für die es keine spezifischen CE-Vorschriften gibt, müssen ebenso Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dafür gilt in der EU seit 13. Dezember 2024 die Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR). Sie löst die EU-Richtlinie 2001/95/EG aus dem Jahr 2001 ab, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt wurde.
Michael Vogel
Referent Innovation