Neue Maschinenverordnung ab Januar 2027 verpflichtend
Die EU-Kommission hat mit der „EU-Verordnung über Maschinen“ (2023/1230) die vormals geltende Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) weiterentwickelt und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Verordnung am 19. Juli 2023 in Kraft getreten. Seitdem läuft eine Übergangsfrist. Ab dem 20 Januar 2027 sind die Anforderungen der Verordnung zwingend umzusetzen.
Die Maschinenverordnung betrifft zahlreiche Unternehmen. Neben Herstellern und Bevollmächtigten werden erstmals auch Importeure sowie (Online-)Händler direkt als Wirtschaftsakteure mit konkreten Pflichten adressiert Sie sollten sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen um, zum Beispiel, erforderliche Produkttests durchzuführen, um dann zum Stichtag die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen gemäß der Verordnung bereitstellen zu können.
Um Sie darauf vorzubereiten, bieten wir eine Infoveranstaltung in Regensburg am 27. Januar 2026, 14:00 - 17:00 Uhr. Anmeldung und weitere Informationen unter Update Maschinenverordnung 2023/1230: Was sich ändert - und wie Sie jetzt richtig umstellen.
Was wurde geändert?
Die Industrie- und Handelskammern in Bayern haben am 12. Juni 2023 gemeinsam in einem Webinar erstmalig über die neuen Anforderungen informiert. Hauptreferent Edwin Schmitt, Projektmanager für den Bereich Normen und CE-Kennzeichnung bei der Bayern Innovativ GmbH, ging auf die Neuerungen ein.
Zentrale Kernaussagen
- „Die Nummerierung der Anhänge hat sich geändert, aber der Kern der Maschinenrichtlinie bzw. dann der Maschinenverordnung bleiben die grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Das sind die verpflichtenden Anforderungen die der Gesetzgeber fordert. Die müssen eingehalten werden. Als Hilfsmittel dazu dienen die entsprechenden harmonisierten Normen.“
- „Ein ganz neuer Absatz im Anhang III formuliert Anforderungen zum „Schutz vor Verfälschungen“. Dahinter verbergen sich Anforderungen zur Cyber-Security. Das wird ein neuer, wichtiger Punkt werden, in dem es darum geht, vernetzte Maschinen vor dem Eingriff von außen zu sichern. Wenn Sie vernetzte Maschinen haben, machen Sie sich bitte jetzt dazu schon Gedanken, wie Sie diese Anforderungen erfüllen können.“
- „Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Maschinensteuerungen muss zu jeder Zeit, auch während der Lernphase der Maschine, die Sicherheit gewährleistet sein.“
Vergleich alt vs neu
EUROGIP und das European Trade Union Institute (ETUI) haben einen Vergleich zwischen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.
Die komplette Verordnung 2023/1230 finde Sie auf Deutsch imAmtsblatt der EU.
Den Mitschnitt des Webinars finden Sie auf auf demYouTube-Kanal der IHK Schwaben.
Den Mitschnitt des Webinars finden Sie auf auf demYouTube-Kanal der IHK Schwaben.