Neue Verordnung

Update Maschinenrichtlinie 2023

Die EU-Kommission hat mit der „EU-Verordnung über Maschinen“ (2023/1230) die vormals geltende Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) weiterentwickelt und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Verordnung am 19. Juli 2023 in Kraft getreten. Seitdem läuft nun eine Übergangsfrist. Ab dem 14. Januar 2027 sind die Anforderungen der Verordnung zwingend umzusetzen.
Die Maschinenrichtlinie betrifft zahlreiche (Industrie-) Unternehmen. Diese sollten sich bereits mit den Änderungen auseinandersetzen um, zum Beispiel, erforderliche Produkttests durchzuführen, um dann zum Stichtag die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen gemäß der Verordnung bereitstellen zu können.

Was wurde geändert?

Die Industrie- und Handelskammern in Bayern haben am 12. Juni 2023 gemeinsam in einem Webinar über die neuen Anforderungen informiert. Hauptreferent Edwin Schmitt, Projektmanager für den Bereich Normen und CE-Kennzeichnung bei der Bayern Innovativ GmbH, ging auf die Neuerungen ein.
Zentrale Kernaussagen des Hauptreferenten
  • „Die Nummerierung der Anhänge hat sich geändert, aber der Kern der Maschinenrichtlinie bzw. dann der Maschinenverordnung bleiben die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Das sind die verpflichtenden Anforderungen die der Gesetzgeber fordert. Die müssen eingehalten werden. Als Hilfsmittel dazu dienen die entsprechenden harmonisierten Normen.“
  • „Ein ganz neuer Absatz im Anhang III formuliert Anforderungen zum „Schutz vor Verfälschungen“. Dahinter verbergen sich Anforderungen zur Cyber-Security. Das wird ein neuer, ganz wichtiger Punkt werden, in dem es darum geht, vernetzte Maschinen vor dem Eingriff von außen zu sichern. Wenn Sie vernetzte Maschinen haben, machen Sie sich bitte jetzt dazu schon Gedanken, wie Sie diese Anforderungen erfüllen können.“
  • „Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Maschinensteuerungen muss zu jeder Zeit, auch während der Lernphase der Maschine, die Sicherheit gewährleistet sein.“
Die komplette Verordnung 2023/1230 finde Sie auf Deutsch imAmtsblatt der EU.
Den Mitschnitt des Webinars finden Sie auf auf demYouTube-Kanal der IHK Schwaben.