CE-Kennzeichnung – Grundlagen
Das CE-Kennzeichen gewährleistet den freien Verkehr von Waren im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei). Dieses Zeichen beweist, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und alle EU-weit gültigen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Es gilt für alle Produkte, die in- oder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums hergestellt und im europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden.
Die EU hat für 26 Produktgruppen Richtlinien erlassen (Stand August 2025). Diese wurden in den Mitgliedstaaten in verbindliche Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Die Richtlinien besitzen jedoch keinerlei Auskunft über die technischen Details der Produkte. Sie enthalten nur grundlegende Anforderungen. Diese technischen Details sind in harmonisierten Normen (EN-Normen) festgelegt.
Eine grundlegende Einfürhung finden Sie im Merkblatt CE-Kennzeichnung. Das Dokument wurde von einem Arbeitskreis des bayerischen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht, an dem auch die bayerischen IHKs beteiligt sind.
Eine kostenlose Beratung erhalten Sie bei den CE- und Normen-Spezialisten von Bayern Innovativ. Auf deren Website finden Sie außerdem zahlreiche Merkblätter.
Verantwortliche Akteure
Bei der CE-Kennzeichnung existieren drei Hauptrollen:
- Hersteller
- Händler
- Importeure (Einführer)
Als Hersteller des Produkts sind Sie allein für die Erklärung der Konformität zuständig (d.h. der Übereinstimmung mit den Richtlinien). Sie führen die notwendigen Kontrollen und Prüfungen durch, erstellen die technischen Unterlagen, führen ein geeignetes Qualitätssicherungssystem ein und gewährleisten die Konformität des Produktionsprozesses. So weisen Sie nach, dass ein Produkt den Anforderungen der entsprechenden Rechtsvorschriften genügt. Das CE-Zeichen stellt somit einen "technischen Reisepass" dar, den der Unternehmer eigenverantwortlich anbringt.
Der Hersteller kann außerdem einen Bevollmächtigen benennen, der in seinem Auftrag handelt.
Als Importeur bringen Sie ein Produkt aus einem Drittland in der EU auf den Markt. Sie übernehmen somit wichtige Aufgaben, die einem in der EU niedergelassenen Hersteller gleichgestellt sind. Sie haften ebenfalls für fehlerhafte Produkte.
Als Händler vertreiben Sie Produkte, die bereits ein CE-Kennzeichen besitzen. Sie haben besondere Pflichten im Sinne der Marktüberwachung.
Abnahme Ihres Produkts durch eine notifizierte / benannte EU-Stelle
Nicht alle, aber viele Produkte, müssen von einer notifizierten Stelle geprüft werden. Dazu gehören u.a. sämtliche elektronischen Geräte. Wenn die Konformität eines Produkts durch eine solche Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierten Stelle vergebene vierstellige Kennnummer.
Eine Übersicht aller circa 200 in Deutschland gelisteter Stellen finden Sie im offiziellen EU-Register NANDO(ggf. müssen Sie noch nach Deutschland filtern).
CE ist gleich “Made in Europe”?
Nein! Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht automatisch, dass Produkte in Europa hergestellt wurden. CE ist auch kein Qualitätssiegel, sondern als Marktzulassungszeichen zu sehen. Es zeigt den zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis erstellt wurde. Auch importierte Produkte, die in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer Richtlinien fallen, müssen gekennzeichnet werden.
Gibt es auch Produkte ohne CE-Kennzeichnung?
Ja! Nicht auf allen Produkten muss das CE-Kennzeichen angebracht werden. Es ist sogar verboten, Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, für die es keine spezifischen Vorschriften gibt. Dennoch müssen alle Produkte in der EU Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dafür gilt seit 13. Dezember 2024 die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 (GPSR).
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Staaten und wird 2025 in das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) integriert.
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Staaten und wird 2025 in das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) integriert.
Weitere Informationen dazu unter: Produktsicherheit: Neue EU-Verordnung 2023/988 seit Dezember 2024 verpflichtend