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Fachkräfte aus dem Ausland

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Den hohen Bedarf an Fachkräften ausschließlich aus dem regionalen Angebot zu decken, wird über kurz oder lang nicht möglich sein. Viele Branchen sind schon heute darauf angewiesen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Dabei stehen die Unternehmen vor zwei Herausforderungen. Wie finden wir eine Fachkraft im Ausland und wer darf unter welchen Voraussetzungen in Deutschland arbeiten? Informationen hierzu finden Sie in den folgenden Artikeln.
Sonderregelungen zu Aufenthalt und Arbeitserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine gelten ausschließlich für Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft oder für Drittstaatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten. Nicht-EU-Bürger aus Drittstaaten, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nur nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) beschäftigt werden.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Ansprechpartner der Fachkräfteeinwanderung.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Hier finden Sie detaillierte Informationen über die aktuellen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung.

Arbeitserlaubnis

Wer in Deutschland einer Arbeitstätigkeit nachgehen will, benötigt in der Regel einen Aufenthaltstitel und damit eine Arbeitserlaubnis. Für welche Länder welche Regelungen gelten, lesen Sie hier.

Einreisebestimmungen

Personen aus Drittstaaten benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Welchen Titel Ihre Fachkraft benötigt, hängt von ihrer beruflichen Qualifikation ab. Lesen Sie hier mehr zu den Bestimmungen.

Merkblatt

Das FEG erleichtert den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis. In diesem Merkblatt werden die Möglichkeiten zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus juristischer Sicht beleuchtet.

Personalgewinnung

Wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte der Rekrutierung im Ausland, damit Sie die Anwerbung und Einstellung Ihrer zukünftigen Fachkräfte Schritt für Schritt planen können.

Gleichwertigkeitsprüfung

Für viele Bewerber ist die Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses verpflichtend und eine der Voraussetzungen für die Visumserteilung. Nähere Informationen finden Sie hier.

Anerkennung und Visum

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht die Möglichkeit eines beschleunigten Einreiseverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor. Einzelheiten erfahren Sie hier.

Integration

Die Willkommenskultur in Ihrem Unternehmen ist für neue Fachkräfte aus dem Ausland sehr wichtig. Wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen und aktiv leben können, erfahren Sie hier.

Sprachförderung

Ob klassischer Berufssprachkurs oder neuer Job-BSK im Rahmen des Job-Turbos: Beide Angebote unterstützen Unternehmen und Beschäftigte dabei, Sprachbarrieren abzubauen und den Einstieg ins Arbeitsleben erfolgreich zu gestalten.

Ausländische Arbeitskräfte

Kostenlose Weiterbildungsangebote der Volkshochschule bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren und Fachkräfte zu sichern.

Fachkräfte aus Drittstaaten

Wer Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen möchte, muss den Aufenthaltstitel sorgfältig prüfen und dokumentieren. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.

Karen Fisher
Referentin Fachkräftesicherung