Das FEG 2.0 kompakt erklärt

Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsrecht ist seit November 2023 schrittweise in Kraft getreten. Es beruht auf drei Säulen: Qualifikation, Erfahrung, Potenzial.

Qualifikationssäule

  • Fachkraft ist, wer eine in Deutschland anerkannte qualifizierte Berufsausbildung oder einen anerkannten/vergleichbaren Hochschulabschluss hat.
  • Mit der Aufenthaltserlaubnis ist jede qualifizierte Tätigkeit möglich. Sprachkenntnisse sind hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.
  • Blaue Karte EU (mit Arbeitsvertrag/Stellenzusage, qualifikationsangemessen):
    • Mindestgehalt 2025:
      • 45,3 % der BBG RV für Engpassberufe/Berufsanfang: 43.759,80 € pro Jahr.
      • 50 % der BBG RV für übrige Berufe: 48.300 € pro Jahr.
    • IT-Fachkräfte können die Blaue Karte ohne Studium erhalten, wenn mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen (niedrigere Gehaltsschwelle).
    • Geltung: bis 4 Jahre oder Vertragsdauer + 3 Monate (mind. 6 Monate).
    • Inhaberinnen/Inhaber einer Blauen Karte eines anderen EU-Staates:
      • Geschäftsreisen bis 90 Tage ohne Visum/BA-Zustimmung möglich.
      • Umzug nach Deutschland nach 12 Monaten Blue-Card-Aufenthalt im EU-Ausland visumfrei; deutsche Blaue Karte wird nach Einreise beantragt.
  • Anerkennungspartnerschaft: Einreise mit Arbeitsvertrag als Fachkraft zur begleitenden Anerkennung möglich. Voraussetzung u. a. A2-Deutsch und im Herkunftsstaat staatlich anerkannte mind. zweijährige Ausbildung.
  • Qualifizierungs-/Anpassungsmaßnahmen: Aufenthalt bis 24 Monate, Verlängerung bis 36 Monate. Nebenbeschäftigung bis 20 Std./Woche. Bei überwiegend betrieblicher Qualifizierung ist BA-Zustimmung nötig.
  • Qualifikationsanalyse: Visum bis 6 Monate (A2-Deutsch). Stellt die zuständige Stelle Maßnahmen fest, ist ein entsprechender Aufenthaltstitel möglich (ggf. mit begleitender Beschäftigung).

Erfahrungssäule

  • Einreise ohne vorherige Anerkennung möglich, wenn
    • eine mind. zweijährige, im Herkunftsstaat staatlich anerkannte Berufsausbildung und
    • mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen,
    • und es sich um nicht-reglementierte Berufe handelt.
  • Mindestgehalt: in der Regel 45 % der BBG RV (2025: 43.470 €). Ausnahmen bei Tarifbindung.
  • IT-Kräfte: ohne Berufs-/Hochschulabschluss möglich mit mind. 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung (i. d. R. innerhalb der letzten 5 Jahre). Keine Pflicht zu Deutschkenntnissen.

Potenzialsäule (Chancenkarte)

  • Chancenkarte zur Arbeitssuche: Geltung 12 bis max. 24 Monate.
  • Punktesystem u. a. für Qualifikation, Deutsch-/Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter, Potenzial des Ehe-/Lebenspartners.
  • Erlaubt sind Nebenbeschäftigung bis 20 Std./Woche und Probearbeit bis 2 Wochen.

Weitere Regelungen

  • Westbalkanregelung: Entfristet. Kontingent 50.000 Zustimmungen/Jahr (BA-Vorabzustimmung erforderlich).
  • Berufskraftfahrer (Drittstaaten): Vereinfachtes BA-Verfahren, keine Vorrangprüfung, keine Sprachpflicht. Arbeitgeber sind für EU/EWR-Fahrerlaubnis und (beschleunigte) Grundqualifikation verantwortlich.
  • Studierende/Auszubildende: Nebenjob bis 20 Std./Woche – auch bei Vorbereitungs- und Suche-Aufenthalten. Für das Ausbildungsvisum entfällt die Vorrangprüfung; i. d. R. B1-Deutsch erforderlich.
  • Niederlassungserlaubnis:
    • Fachkräfte i. d. R. nach 3 Jahren.
    • Inhaberinnen/Inhaber der Blauen Karte nach 27 Monaten, bei B1-Deutsch nach 21 Monaten.
  • Familiennachzug:
    • Blaue Karte EU: Erleichterungen, kein Nachweis von Wohnraum und Lebensunterhalt erforderlich.
    • Andere Fachkräfte: Wohnraumerfordernis befristet bis Ende 2028 ausgesetzt; Lebensunterhalt ist grundsätzlich weiter nachzuweisen.
  • Nationale Visa: D-Visa sind i.d.R. 12 Monate gültig.
  • Änderung des Aufenthaltszwecks: In vielen Fällen im Inland möglich; in besonderen Einzelfällen Nachholung des Visums entbehrlich.