Künstliche Intelligenz
KI-Kompetenzen im Personalwesen
Seit dem 2. Februar 2025 gilt: Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz schulen. Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 4 des AI Acts und betrifft alle, die mit KI arbeiten – von der Entwicklung bis zur Nutzung von Tools wie ChatGPT.
Besondere Anforderungen gelten für HR-Abteilungen. Im Personalwesen gelten strengere Vorgaben, da viele KI-Anwendungen hier als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden. Die Schulungen sollten daher praxisnah und am konkreten Einsatz ausgerichtet sein. Besonders wichtig ist die Einhaltung der DSGVO. Es dürfen keine personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse in KI-Tools eingegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Verpflichtung im AI-Act: KI-Kompetenz im Unternehmen.