Kreislaufwirtschaft

Schlüsselgesetze nehmen letzte Hürde

Das Europäische Parlament hat der Ökodesignverordnung und dem Recht auf Reparatur endgültig zugestimmt. Beide Gesetze sind eng miteinander verzahnt und sollen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen, indem sie eine Verlängerung der Lebensdauer von Produkten anstreben.

Ökodesignverordnung

Mit deutlicher Mehrheit hat das Europäische Parlament den überarbeiteten Ökodesignrahmen angenommen. Die Institutionen hatten sich bereits im Dezember auf eine Aktualisierung der Ökodesignverordnung geeinigt.
Nach der formellen Annahme durch den Rat wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt danach in Kraft.
Weiterführende Links: 
Europäische Kommission zur Ökodesignverordnung
Gesetzestext

Recht auf Reparatur

Die Abgeordneten stimmten mit überwältigender Mehrheit für die Annahme der Richtlinie über das Recht auf Reparatur. Das Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich im Februar in Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt.
Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Weiterführende Links:
Europäisches Parlament zum Recht auf Reparatur
Gesetzestext