Kreislaufwirtschaft

Einigung bei Ökodesign-Verordnung

Die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben am 04. Dezember eine Einigung über die Ökodesign-Verordnung erzielt.
Das Gesetz sieht vor, Nachhaltigkeitsaspekte bereits im Design von Produkten zu beachten. Dadurch soll Abfall reduziert und ein Beitrag zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft geleistet werden.
Unternehmen müssen bei der Herstellung von Produkten verschiedene Aspekte entlang des gesamten Lebenszyklus verbessern:
  • Langlebigkeit und Zuverlässigkeit
  • Wiederverwendbarkeit
  • Möglichkeit der Aufrüstung
  • Reparierbarkeit
  • Recyclingfähigkeit
Zu den vorrangigen Produktgruppen gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.
Besonders im Fokus stehen zunächst Textilien. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll für unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe ein Vernichtungsverbot gelten. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind Ausnahmeregelungen geplant. Eine Ausweitung des Vernichtungsverbots auf weitere Produktgruppen ist möglich.
Eng mit der Ökodesign-Verordnung verbunden ist das Konzept eines digitalen Produktpasses, der die wichtigsten Informationen über die Zusammensetzung des Produkts, den Recyclinganteil, Details zur Energieeffizienz, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Wiederverwertbarkeit enthält.
Als finaler Schritt steht nun die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat an. Ein Inkrafttreten im Jahr 2024 ist wahrscheinlich.
Für detaillierte Informationen können die Pressemitteilungen des Parlaments und des Rates herangezogen werden.