Richtlinie

Einigung beim Recht auf Reparatur

Das Europäische Parlament und der Rat konnten Anfang Februar 2024 eine Einigung beim Recht auf Reparatur erzielen. Dadurch sollen künftig Reparaturen vereinfacht, Abfall reduziert und die Reparaturbranche gefördert werden.
Verbraucher haben in Zukunft das Recht, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, eine einfache und kostengünstige Reparatur verlangen zu können.
Bei Defekten innerhalb der Gewährleistungsfrist verlängert sich die Gewährleistung um ein Jahr, wenn sich der Verbraucher für eine Reparatur entscheidet.
Folgende Produkte fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie:
  • Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • elektronische Displays
  • Schweißgeräte
  • Staubsauger
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets
Zudem müssen Hersteller öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen und deren voraussichtlichen Kosten machen sowie Ersatzteile zu einem angemessenen Preis bereitstellen.
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Reparaturen zu fördern. Zum Finden lokaler Werkstätten werden nationale Reparaturplattformen eingerichtet.
Nach der finalen Annahme durch die Institutionen erscheint die Richtlinie im Amtsblatt und tritt 20 Tage später in Kraft. Innerhalb 24 Monate muss die Richtlinie dann in nationales Recht überführt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.