ÄNDERUNGEN 2022

Änderungen 2022 im Straßengüterverkehr

Aufzeichnung von Grenzüberfahrten

Ab dem 2. Februar 2022 müssen nach Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (geändert durch Mobilitätspaket I) alle Fahrer von Fahrzeuegen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt unmittelbar dokumentieren. Fahrer müssen den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Die Eingabe ist technisch nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich.

Entsendung

Ab dem 22. Februar 2022 gelten hinsichtlich der Entsendebestimmungen Sonderregelungen für Kraftfahrer. Verordnung (EU) 2020/1057 sieht vor, dass reiner Transit und bilaterale Beförderungen vom allgemeinen Entsenderegime ausgenommen werden. Eine bilaterale Beförderung beginnt in dem Mitgliedsstaat, in dem das betroffene Unternehmen seine Niederlassung hat, führt auf direktem Weg in den Zielstaat und von dort direkt zurück in den Niederlassungsmitgliedsstaat. Beiladungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Kabotagebeförderungen und grenzüberschreitende Beförderungen, die nicht bilaterale Beförderungen sind, unterliegen weiterhin in vollem Umfang den Entsenderegelungen.

Kabotage

Ab dem 21. Februar 2022 gelten neue Kabotagebestimmungen. Nach dem die erlaubten Kabotagefahrten ausgeschöpft wurden, muss eine sogenannte “Cooling-off-Phase” von vier Tagen folgen.

Rückkehrpflicht

Ab dem 21. Februar 2022 gilt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeug ein Mal innerhalb von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Staat ihrer Niederlassung zurückkehren müssen.

Genehmigungspflicht ab 2,5 t zHm bei grenzüberschreitenden Beförderungen

Ab dem 21. Mai 2022 unterliegen alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr  mit Fahrzeugen über 2,5 t zHm der Genehmigungspflicht. Betroffen sind alle Unternehmen, die bevorzugte leichte Transportfahrzeuge einsetzen.
Für nationale Transporte mit Fahrzeugen 2,5 t zHm bis 3,5 t zHm ändert sich nichts, es wird keine Genehmigung und Fachkundebescheinigung für den Gütertransport benötigt.

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Zeitsunde.

Güterverkehr EU – UK nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2022 müssen sich alle Unternehmen die Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales) über einen GVMS-Grenzort befördern, beim Good Vehicle Movement Service (GVMS) anmelden.
Hierzu hat die britische Regierung auf ihrer Internetseite ein Merkblatt veröffentlicht. Außerdem gibt ein detailliertes Handbuch für Speditionen, Frachtführer und Fahrer unter anderem Hinweise, welche Dokumente beim Warentransport zwischen EU und Großbritannien benötigt werden, welche neuen Regeln für das Verkehrsmanagement an Häfen und welche neen Grenzkontrollverfahren gelten.