BKF Merkblatt

NEUES IHK-Merkblatt Berufskraftfahrer

Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die beruflich Güter oder Personen mit Kraftfahrzeugen befördern, haben zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine besondere Qualifizierung nachzuweisen.
Betroffen ist Fahrpersonal von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder von Fahrzeugen im Personenverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1 D1E, D, DE mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht ist sehr umfangreich. Das Zentrum für Sach- und Fachkundeprüfungen in Ostbayern der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, hat deswegen dazu ein neues Informationsmerkblatt erstellt und veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite Berufskraftfahrerqualifikation und -prüfung!