Nicht noch eine Regelung im bürokratischen Flickenteppich
Potsdam, 18. März 2025 - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell für zulässig erklärt. Weitere Kommunen, darunter Städte in Brandenburg, wollen nun nachziehen und denken über die Einführung einer solchen Steuer nach. Gastronomie, Einzelhandel und kleine Betriebe schlagen deshalb Alarm, denn schon jetzt ist der bürokratische Mehraufwand für die Unternehmen ein echtes Problem.
Die Industrie- und Handelskammern und der DEHOGA Brandenburg e.V. sehen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer deshalb sehr kritisch.
„Niemand will sich dagegen sperren, das Müllproblem von Einwegverpackungen gezielt anzugehen. Aber der bürokratische Flickenteppich, der hier in den vergangenen Jahren auf unterschiedlichen Regierungsebenen entstanden ist, wirkt immer mehr planlos und überfordert all unsere Betriebe. Wir sprechen uns deshalb klar gegen die Verpackungssteuer aus, da dadurch gerade für kleine Unternehmen weitere Bürokratie und regionale Wettbewerbsnachteile entstehen. Zur Reduzierung der Vermüllung unserer Städte trat gerade das Einwegkunststofffondgesetz in Kraft. Wir fordern, dessen Wirkung zunächst abzuwarten, bevor bereits neue bürokratische Hürden eingeführt werden”, erklärt Ina Hänsel, Präsidentin der IHK-Potsdam für die drei Brandenburger IHKs.
Patchwork-Lösung mit Überschneidungen
Zur Vermeidung von Einwegverpackungen aus Kunststoff trat Mitte Mai 2023 das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft, in dessen Fokus eine Sonderabgabe auf Einwegkunststoffprodukte steht. Darüber hinaus wird auch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) das Verpackungsrecht ab 2025 mit einer Vielzahl weiterer Berichts-, Nachweis-, Informations- und Quotenpflichten verschärfen. Mit der Verpackungssteuer könnten nun zusätzlich und wiederum die Verbraucher zur Kasse gebeten werden. Möglich ist dies, da es sich beim Einwegkunststofffondsgesetz um eine Abgabe handelt, was rechtlich nicht als Steuer gilt.
„Die Einführung einer Verpackungssteuer führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der zudem regional unterschiedlich geregelt wird. Gerade jetzt, wo der Abbau von Bürokratie im Fokus stehen sollte, ist dies der falsche Weg. Die Gastronomie und Hotellerie haben bereits ein eigenes Interesse daran, Kosten durch Einsparungen im Bereich Verpackung und Müll zu reduzieren. Eine zusätzliche Steuer wäre daher eher kontraproduktiv, da sie unter anderem zu höheren Preisen führen würde – eine Belastung, die letztlich unsere Kundinnen und Kunden tragen müssten“, Marcus Krsynowski Hotelbetreiber und Präsidiumsmitglied DEHOGA Brandenburg.
„Die Einführung einer Verpackungssteuer führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der zudem regional unterschiedlich geregelt wird. Gerade jetzt, wo der Abbau von Bürokratie im Fokus stehen sollte, ist dies der falsche Weg. Die Gastronomie und Hotellerie haben bereits ein eigenes Interesse daran, Kosten durch Einsparungen im Bereich Verpackung und Müll zu reduzieren. Eine zusätzliche Steuer wäre daher eher kontraproduktiv, da sie unter anderem zu höheren Preisen führen würde – eine Belastung, die letztlich unsere Kundinnen und Kunden tragen müssten“, Marcus Krsynowski Hotelbetreiber und Präsidiumsmitglied DEHOGA Brandenburg.