Endspurt zur Kassenregistrierung 

Potsdam, 4. Juni 2025 – Die Frist läuft ab: Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme verwenden, müssen diese bis spätestens zum 31. Juli 2025 über die neue elektronische Meldeplattform der Finanzverwaltung registrieren. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Potsdam eindringlich hin.
„Viele Unternehmen haben die lange Übergangsfrist für die Einrichtung genutzt. Für die Betriebe, die sich noch nicht vollumfänglich mit dem Thema befasst haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln, um die Registrierung noch vor Ablauf der Frist anzugehen. Das kann unnötigen Ärger ersparen“, rät Ronny Bellovics, 1. Vizepräsident der IHK Potsdam.
Die gesetzliche Verpflichtung basiert auf der Kassensicherungsverordnung und soll Manipulationen an Kassendaten vorbeugen. Bereits seit dem Jahr 2020 besteht die Pflicht, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist jedoch die zentrale Registrierungspflicht: Bis spätestens Ende Juli 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen, digital beim Finanzamt angemeldet werden.
Die Registrierung erfolgt über das bundesweit einheitliche Meldeportal der Finanzverwaltung. Dabei ist es entscheidend, dass die Systeme vollständig und korrekt gemeldet werden. Verstöße gegen diese Verpflichtung können bei steuerlichen Außenprüfungen zu Sanktionen führen.