Bürokratieabbau 2026

Weiterbildungspflicht entfällt

Mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz will die Bundesregierung Melde-, Dokumentations- und Berichtspflichten reduzieren. Das sind immerhin erste Schritte in die richtige Richtung. Die IHK Potsdam fordert weitere Schritte.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von schnelleren Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand profitieren. Die meisten Vereinfachungen gelten ab sofort.
Welche Änderungen gibt es?

Schnellere Entscheidungen bei gewerberechtlichen Erlaubnissen

Künftig gilt für viele gewerberechtliche Erlaubnisverfahren: Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag, gilt die Erlaubnis grundsätzlich als erteilt. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und Planungsunsicherheiten für Unternehmen verringert werden. Ausgenommen sind nur bestimmte besonders sensible Bereiche.

Weniger Schulungs- und Dokumentationsaufwand für Immobilienmakler

Für Immobilienmakler entfällt die bisherige gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Damit verbunden ist auch ein geringerer Nachweis- und Dokumentationsaufwand.

Weniger Berichtspflichten im Energiebereich

Das Gesetz streicht bestimmte Berichtspflichten für Übertragungsnetzbetreiber nach dem Bundesbedarfsplangesetz. Berichte zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen sind künftig nicht mehr erforderlich.
Die Maßnahme betrifft unmittelbar vor allem Unternehmen der Energieinfrastruktur.

Entlastungen bei Förderprogrammen für Kohleregionen

Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen werden reduziert und zeitlich besser aufeinander abgestimmt.

Außerdem sollen Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden.