Recht und Gesetz

Das ändert sich für Unternehmen ab 2025

Neues Jahr, neue Vorschriften: Im Jahr 2025 treten einige rechtliche Änderungen in Kraft, die Unternehmen und ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen – von der E-Rechnung bis hin zu Einreiseregelungen. Ein Auszug der wichtigsten Änderungen:

Abbau von Melde- und Informationspflichten

Ab dem 01.01.2025 bringt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) einige bedeutende Veränderungen u.a. im Arbeitsrecht mit sich, die auf eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands und eine Förderung der Digitalisierung abzielen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten, Effizienz zu steigern und rechtliche Prozesse zu vereinfachen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen insbesondere die Erleichterung administrativer Prozesse und die Einführung digitaler Kommunikationswege.
Zudem entfällt ab 01.01.2025 der sog. Meldeschein in der Hotellerie aufgrund der Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG). Dies bedeutet, dass in Hotels und Pensionen der Meldeschein für inländische Gäste entfällt. Auch eine digitale Erhebung der Daten ist nicht notwendig.

Ausbildungsvergütung steigt

Für Azubis, die ihre Ausbildung im kommenden Jahr beginnen, gelten folgende Mindestbeträge: Im ersten Lehrjahr müssen die Auszubildenden mit mindestens 682 Euro monatlich vergütet werden. Im zweiten Jahr gibt es für die Azubis, die 2025 ihre Lehre begonnen haben, dann mindestens 805 Euro, im dritten Jahr 921 Euro. Wer eine 3,5-jährige Ausbildung absolviert, muss im letzten Jahr mindestens 955 Euro monatlich bekommen. Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz bringt 2025 weitere Veränderungen im Bereich der beruflichen Bildung mit sich: So können sich Beschäftigte berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung erworben wurden, leichter feststellen und bescheinigen lassen. Außerdem ist es künftig möglich, dass einzelne Teile der Ausbildung digital und mobil durchgeführt werden.

Barrierefreiheit wird Pflicht

Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Die betroffenen Unternehmen müssen nach BFSG sicherstellen, dass die Produkte (z.B. Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals, Smartphones, E-Book-Reader) oder Dienstleistungen (z.B. Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen, audiovisuelle Medien) für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Unter die Anforderungen des BFSG fallen Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie die Anbieter von Dienstleistungen für Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresbilanzsumme maximal 2 Millionen Euro), die Dienstleistungen erbringen. Die Ausnahme gilt nicht für das Inverkehrbringen von Produkten.

Elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr

Mit dem Wachstumschancengesetz gibt es ab 1.1.2025 neue Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen. Im ersten Schritt müssen alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, eine sogenannte E-Rechnung zu empfangen, was durch Unterhaltung einer E-Mail-Adresse gewährleistet ist. Die ausschließliche Ausstellung von E-Rechnungen wird je nach Unternehmensgröße ab dem 1. Januar 2027 oder spätestens zum 1. Januar 2028 für alle Unternehmensformen verpflichtend.

Brandenburgs Förderung GRW-Markt International verlängert

Im Rahmen des Programms GRW-Markt International fördert die ILB Unternehmen im Land Brandenburg bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten nun bis 31.12.2025. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes können Förderung für die Erschließung ausländischer Märkte durch die Teilnahme an international ausgerichteten Messen oder Beratung und Coaching in Anspruch nehmen.

Carnet ATA/CPD

Die Allianz Trade erhöht zum 1. Januar 2025 das Versicherungsentgelt für Carnet ATA /CPD.
Neues ICC Logo auf Carnet-Formularen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle weltweit ausgestellten Carnets das neue ICC WCF-Symbol beinhalten. Die Formulare mit dem alten ICC WCF-Logo können nur noch bis zum 31. Dezember 2024 verwendet werden.

CO2-Steuer

Im Jahr 2025 wird die CO₂ Abgabe, die aktuell bei 45 Euro pro Tonne liegt, voraussichtlich auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Damit werden auch die Preise für Benzin, Öl und Gas steigen. Ziel der CO₂-Steuer ist es, die Emissionen zu senken und Anreize für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen zu schaffen.

Einreise ins Vereinigte Königreich

Egal ob Geschäftsreise oder privater Urlaub: Staatsangehörige fast aller EU-Staaten, darunter auch Deutschland, die nach Großbritannien reisen, benötigen ab 2. April 2025 neben dem Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung. Dazu muss vorab eine so genannte Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragt werden. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem ESTA-System, das viele USA-Reisende bereits kennen.

Gefahrgütertransport

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) regelt den internationalen Transport von Gefahrgütern auf der Straße und wird alle zwei Jahre aktualisiert, um die Sicherheit und Effizienz im Gefahrguttransport zu verbessern. Die nächste Aktualisierung betrifft das ADR 2025, das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Das bisherige ADR 2023 kann noch bis 30. Juni 2025 angewendet werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den Entwurf der deutschsprachigen Änderungen für das ADR 2025 mit Stand 1. August 2024 zum Download bereitgestellt.
Gleichzeitig finden mit der Änderung des Gefahrgutrechts turnusgemäß auch die neuen Kurspläne (Stand 01/2025) zur Durchführung der unterschiedlichen Lehrgänge (Basiskurs, Aufbaukurs und Auffrischungsschulung) für die Ausbildung der Gefahrgutfahrerinnen und -fahrer ab dem 1. Januar 2025 Anwendung.

Kassenbon-Meldepflicht

Zum 1. Januar 2025 greift die gesetzlich geregelte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS). Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen. Die bisherige Aussetzung der Meldepflicht für die Anschaffung oder Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme endet am 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 steht das Meldeverfahren gemäß § 146a Abs. 4 AO zur Verfügung.

Mindestlohn und Minijobs

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs.
Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab 2025 auch die Verdienstgrenze für Minijobs – von aktuell 538 Euro auf 556 Euro. Damit bleibt alles beim Alten: Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann auch in Zukunft denselben Stundenumfang leisten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Der maximale Jahresverdienst eines Minijobbers erhöht sich damit von 6.456 Euro auf 6.672 Euro.

Produktsicherheit im Online-Handel

Jetzt wird es auch für Online-Händler ernst: Die Übergangsfrist, die ihnen im Rahmen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gewährt wurde, endete am 13. Dezember 2024. Online-Plattformen müssen nun ebenfalls prüfen, ob ihre Produkte richtig gekennzeichnet sind und neben der Anschrift des Herstellers auch dessen elektronische Adresse, z. B. die E-Mail-Adresse, tragen. So können Verbraucher direkt Kontakt aufnehmen.

Schutz vor Cyberkriminalität

Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, bringt aber auch Risiken mit sich. Mit neuen Regelungen, die Unternehmen, Verbraucher, aber auch Beschäftigte betreffen, will man diesen begegnen. So tritt der Cyber Resilience Act (CRA), der ab Ende 2024 gilt, bis 2027 stufenweise in Kraft. Er soll bei Produkten, die digitale Elemente enthalten, für mehr IT-Sicherheit sorgen. Die CRA-Regeln gelten sowohl für Verbraucherprodukte wie Smartphones oder digitales Spielzeug als auch für komplexe High-End-Anwendungen in der Industrie.
Unternehmen müssen Cyber-Risiko-Bewertungen durchführen und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Zur Stärkung und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen gegen Cyberangriffe hat die Europäische Union die NIS-2 Richtlinie eingeführt. “NIS” steht hierbei für “Network and Information Security”.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur IT-Sicherheit in Form von Risikomanagement und Melde- und Nachweispflichten müssen betroffene deutsche Unternehmen, die definierte Schwellenwerte erfüllen und in bestimmten Sektoren tätig sind, frühestens im ersten Quartal 2025 umsetzen. Die genaue Frist richtet sich nach dem noch ausstehenden Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz in Deutschland.

Tourismus: Ladepunkte für E-Autos werden Pflicht

Wer ein gewerbliches Gebäude, ein Hotel oder ein Geschäft mit größerem Parkplatz hat, muss ab dem kommenden Jahr Ladeinfrastruktur für E-Autos vorhalten. So sieht es das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (kurz „GEIG“) vor. Demnach muss nach dem 1. Januar 2025 jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Ausnahme: Ist das Nichtwohngebäude im Eigentum eines kleineren und mittleren Unternehmens (KMU) und wird das Gebäude auch überwiegend von diesem selbst genutzt, greift das Gesetz nicht.

Verpackungen

Mit der europäischen Verpackungsverordnung und dem nationalen Verpackungsgesetz soll Verpackungsmüll vermieden werden. Für Hersteller, z. B. von PET-Flaschen bedeutet das: Ab 2025 dürfen sie diese Flaschen nur in Umlauf bringen, wenn diese zu 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Außerdem müssen ab dem kommenden Jahr verschiedene Verpackungen kompostierbar sein, z. B. Tee- oder Kaffeebeutel, auch Verpackungen von Einzelportionseinheiten für Kaffee- oder Teesysteme oder Aufkleber auf Obst und Gemüse.

EU-Zolltarif und Warenverzeichnis

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522 sind die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur durch die EU-Kommission veröffentlicht, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das Warenverzeichnis 2024 und das Warenverzeichnis für 2025 sind auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes einsehbar. Zusätzlich bietet das Statistische Bundesamt eine Online-Suche für das Warenverzeichnis an. Alle Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in einer Gegenüberstellung der alten und neuen Warennummern praktisch aufgearbeitet.