Öffentliche Bestellung & Vereidigung als Sachverständige/r

Wer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige/r werden möchte, braucht besondere Sachkunde und persönliche Eignung. Das Verfahren startet mit dem Eingang des Antrags. Dieser muss selbst gefertigte Gutachten sowie weitere Unterlagen enthalten. Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen. Auf der Basis ihrer Gebührenordnung erhebt die IHK für die Bearbeitung jedes Antrags eine Gebühr. Insoweit ist es dringend anzuraten, bereits vor Antragsstellung Kontakt zur Bestellungskörperschaft aufzunehmen.

Welche Bedeutung hat die öffentliche Bestellung?

Durch die öffentliche Bestellung nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) sollen Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt werden.
Diese fachlich und persönlich besonders geeigneten Sachverständigen sind von der bestellenden Institution überprüft und ihre Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation werden regelmäßig überwacht.
Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht, um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen eines Bewerbers Rechnung zu tragen. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Deshalb ist sie von bestimmten Voraussetzungen abhängig, die in der Sachverständigenordnung genannt sind.
Bitte nehmen Sie diese Bestimmungen genau zur Kenntnis, wenn Sie sich für die öffentliche Bestellung interessieren.

Welche Voraussetzungen sind für die öffentliche Bestellung erforderlich?

Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
  • abstraktes Bedürfnis - sog. Notwendigkeit des Sachgebiets.
  • persönliche Eignung - Fähigkeit, die Gutachtertätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben, aufgrund persönlicher Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit.
  • "besondere Sachkunde" - überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet, notwendige Vorbildung (siehe Bestellungsvoraussetzungen). Zur "besonderen Sachkunde" gehört es, nachvollziehbare Gutachten für Laien (z.B. Richter) und auf Plausibilität überprüfbare Gutachten für den Fachmann zu schreiben. Interessenten für die öffentliche Bestellung sollten sich sorgfältig, gründlich und gezielt vorbereiten.

Wie läuft das Verfahren auf öffentliche Bestellung ab?

Vor Antragstellung empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit der Bestellungsbehörde.
Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen schriftlichen Antrag (Formblatt nebst weiterer Unterlagen) eingeleitet. Die nach der Gebührenordnung der IHK fällige Grundgebühr wird nach Eingang des Antrags angefordert.
Alle Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, andernfalls droht eine Ablehnung.
Zunächst wird die persönliche Eignung im Sachverständigenausschuss der IHK überprüft. In einem zweiten Schritt ist die besondere Sachkunde in einer Überprüfung nachzuweisen.
Die IHK bedient sich besonders eingerichteten unabhängigen Fachgremien. Die durch Einschaltung der Fachgremien, anfallenden Auslagen sind zusätzlich zur Grundgebühr zu erstatten und ggf. durch einen Kostenvorschuss abzudecken.

Weitere Informationen

Für ergänzende Auskünfte und Antworten auf weitergehende Fragen zum Sachverständigenwesen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung oder schauen Sie gern hier.