Eintragung von mitwirkenden Beschäftigten
Im Land Brandenburg beantragen Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler die Erlaubnis nach § 34 f bzw. § 34 i GewO bei ihrer Gewerbebehörde. Nach Erteilung der Erlaubnis leitet das Gewerbeamt den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister an die IHK weiter. Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler haben die Pflicht, ihre bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Beschäftigten im Vermittlerregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung erfolgt direkt bei der Industrie- und Handelskammer. Hier finden Sie die notwendigen Formulare für die Registrierung, Änderung und Löschung im Vermittlerregister.
Anträge/Formulare:
- Antrag auf Eintragung/Änderung/Löschung der Registerdaten von mitwirkenden Angestellten Finanzanlagenvermittlung (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 275 KB)
- Antrag auf Eintragung/Änderung/Löschung der Registerdaten von mitwirkenden Angestellten Immobiliardarlehnsvermittlung (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB)