Sach- und Fachkundeprüfung

Versicherungsvermittler/-berater (Sachkundeprüfung)

NEU: Ab April 2025 bietet die IHK Potsdam wieder die Sachkundeprüfung im Versicherungsbereich an!

Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten?

Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft. Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgen oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Den Prüfungsinhalt der Sachkundeprüfung hat der Gesetzgeber in § 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) vorgegeben.
Ergänzende Rechtsverordnungen:

Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?

  • Gemäß § 2 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) durch die IHK Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater
  • Gemäß § 2 Absatz 3 VersVermV durch die sogenannte Alte-Hasen-Regelung
  • Gemäß § 5 VersVermV durch gleichgestellte Qualifikationen
  • Gemäß § 27 VersVermV durch einen vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschluss Versicherungsfachmann oder Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 4 Absatz 5 VersVermV), die
  1. eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung haben, oder
  2. einen Sachkundenachweis erlangt haben nach
    1. § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung,
    2. § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
    3. § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung.
Weitere Details sind in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater der IHK Potsdam geregelt.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren bzw. die Stornogebühren?

Auszug aus dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 172 KB) der IHK Potsdam zu den Prüfungs- und Stornogebühren:
Abschnitt Gebührenposition Euro-Betrag
6.3.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 330,00
6.3.2 Wiederholung praktischer Prüfungsteil 150,00
6.3.3 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 205,00
6.3.4 Rücktritt/Nichtteilnahme
6.3.4.1 Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 6.3.1 oder 6.3.2 auf 0,00
6.3.4.2 Bei Rücktritt ab 13 Tage vor der Prüfung bis 2 Tage vor der Prüfung 50 % der Gebühr nach Abschnitt 6.3.1; 6.3.2 oder 6.3.3
6.3.4.3 Bei Rücktritt am Vortag der Prüfung oder am Prüfungstag oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung 100% Gebühr nach Abschnitt 6.3.1; 6.3.2 oder 6.3.3

Kann ich mich auch als Nicht-Brandenburger zur Prüfung anmelden?

Begrenzung von Prüfungsplätzen für Prüflingsteilnehmer aus dem Bundesgebiet
Die aktuelle Situation an Prüfungsplätzen für die Versicherungsprüfung ist angespannt. Wir möchten sicherstellen, dass ausreichend Prüfungsplätze für Prüflinge aus der Metropolregion Berlin und Brandenburg zur Verfügung stehen.
Was bedeutet das für Sie?
Priorität für regionale Prüflinge: Prüfungsplätze werden zunächst für Prüflinge aus Berlin und Brandenburg vorgehalten.
Kontingent für auswärtige Prüflinge je Termin: Es gibt ein festes, aber beschränktes Kontingent für auswärtige Prüflinge.

Welche Termine werden angeboten?

Die IHK Potsdam führt die schriftliche Prüfung am PC durch. Wir prüfen zu den nachfolgenden bundeseinheitlichen Prüfungsterminen durch. Die mündliche Prüfung, sofern diese notwendig ist, findet i.d.R. zwei Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir am Tag der bestandenen schriftlichen Prüfung. Bitte beachten Sie bitte die Befreiungsmöglichkeiten!
schr. Prüfung mdl. Prüfung Anmeldeschluss Onlineanmeldung via Einzelperson Kontingent für auswärtige Prüflinge
12.06.2025 vsl. 26.06.2025 21.05.2025 jetzt anmelden erschöpft
11.09.2025 vsl. KW 39 / KW 40 24.08.2025 jetzt anmelden frei
09.10.2025 vsl. KW 43 / KW 44 14.09.2025 jetzt anmelden frei
13.11.2025 vsl. KW 48 / KW 49 26.10.2025 jetzt anmelden frei

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (160 Minuten) und einem praktischen Prüfungsteil (Rollenspiel; in der Regel 20 Minuten je Prüfling). Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Dafür muss der Prüfling sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur der Prüfling zugelassen, welcher den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils müssen Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils anmelden und diesen abgelegt haben (§ 9 Abs. 8 Prüfungsordnung der IHK Potsdam).
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Prüfling eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
  • Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
  • Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
  • Wiederholung praktischer Prüfungsteil, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils finden Sie hier.

Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?

Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2) der Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt. Die Sachkundeprüfung umfasst insbesondere den zielgruppenspezifischen Bedarf, die Angebotsformen, den Leistungsumfang, den Versicherungsfall sowie die rechtlichen Grundlagen und marktüblichen allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Hinweise zur Literatur etc. finden Sie hier.
Das Bedingungswerk „Proximus 5“ dient als Grundlage zur Prüfungsvorbereitung. Proximus 5 ist aber kein zulässiges Hilfsmittel in der Prüfung. Im Rahmen der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau Versicherungsvermittlung IHK" werden die Prüfungsfragen ab 1. Juli 2023 auf Grundlage von Proximus 5 gestellt.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen. Der aktuelle Rahmenplan (5. Auflage) ist seit dem 1. Juli 2019 prüfungsrelevant.
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung:

Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?

Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren finden Sie hier.