Sach- und Fachkundeprüfungen
Sachkunde Wach- und Sicherheitsgewerbe
Wer legt die Sachkundeprüfung Bewachung ab?
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO). Sie ist an Voraussetzungen geknüpft, die in der GewO und in der
Bewachungsverordnung (BewachV) (PDF-Datei · 81 KB) näher bestimmt sind. Je nach Tätigkeitsart müssen Antragsteller entweder an einer Unterrichtung teilnehmen oder eine Sachkundeprüfung absolvieren. Dafür sind in beiden Fällen die IHKs zuständig.
Die GewO (
Auszug GewO (PDF-Datei · 31 KB)) legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Dies betrifft: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben und Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken und seit Neuestem auch bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Position.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung (GewO) -
Auszug aus der GewO (PDF-Datei · 31 KB)
Zulassung zur Prüfung
Für die Prüfungszulassung bedarf es keiner Voraussetzungen außer der Volljährigkeit. Es handelt sich um den niedrigsten Berufszugang in Deutschland.
Inhalte der Prüfung
Näheres zur Sachkundeprüfung regelt die BewachV, so auch den Gegenstand der Prüfung. In § 4 BewachV sind die folgenden Sachgebiete und damit Prüfungsfächer genannt:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht;
- Bürgerliches Gesetzbuch;
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen;
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste;
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt;
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Ablauf der Prüfung
Schriftliche Prüfung
Die IHK Potsdam führt die schriftliche Prüfung i. d. R. als PC-Prüfung durch. Die Prüfung beginnt um 09:00 Uhr und endet gegen 11:00 Uhr - Prüfungszeit 120 Minuten. Bei einem zweiten Durchgang prüfen wir von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Alle Aufgaben sind Multiple-Choice-Aufgaben.
Im Nachgang erhalten Sie postalisch einen Ergebnisbescheid – falls Sie bestanden haben auch gleich mit der Einladung zur mündlichen Prüfung.
Im Nachgang erhalten Sie postalisch einen Ergebnisbescheid – falls Sie bestanden haben auch gleich mit der Einladung zur mündlichen Prüfung.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung darf nur ablegen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50 Punkten bestanden hat. Sie findet i. d. R. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt und wird in Dreiergruppen absolviert. Die Prüfungszeit beträgt pro Teilnehmer 15 Minuten. Der Prüfungsausschuss (drei Prüfer) stellt Ihnen Fragen zu allen Kenntnisbereichen (siehe Inhalte der Prüfung).
Bestandene bzw. nicht bestandene Prüfung
Wer die mündliche Prüfung bestanden hat (min. 50 Punkte) erhält nach der Prüfung die Bescheinigung über die erfolgreiche Sachkundeprüfung.
Wer nicht bestanden hat, erhält einige Tage nach der Prüfung per Post einen Bescheid über seine Ergebnisse.
Termine
Die schriftlichen Prüfungen finden an bundeseinheitlichen Terminen statt: i. d. R. jeden dritten Donnerstag im Monat. Anmeldeschluss ist i. d. R. ca. drei Wochen vorher.
Hinweis zu den schriftlichen Prüfungen:
1. Durchgang: 08:30 – 09:00 Uhr Anwesenheitskontrolle/Einweisung; 09:00 – 11:00 Uhr PC-Prüfung.
2. Durchgang: 11:30 – 12:00 Uhr Anwesenheitskontrolle/Einweisung; 12:00 – 14:00 Uhr PC-Prüfung.
Der 2. Durchgang findet nur bei Bedarf statt.
1. Durchgang: 08:30 – 09:00 Uhr Anwesenheitskontrolle/Einweisung; 09:00 – 11:00 Uhr PC-Prüfung.
2. Durchgang: 11:30 – 12:00 Uhr Anwesenheitskontrolle/Einweisung; 12:00 – 14:00 Uhr PC-Prüfung.
Der 2. Durchgang findet nur bei Bedarf statt.
Hinweis zu den mündlichen Prüfungen:
Die mündlichen Prüfungen werden in Dreiergruppen ab 08:00 Uhr anberaumt. Die Terminvergabe erfolgt durch die IHK Potsdam.
Die mündlichen Prüfungen werden in Dreiergruppen ab 08:00 Uhr anberaumt. Die Terminvergabe erfolgt durch die IHK Potsdam.
Achtung: Prüfungstermin April 2023 ausgebucht
schriftlich (PC-Prüfung)
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Anmeldeschluss
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vsl. mündlich (Praxis-Prüfung)
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20.04.2023
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ausgebucht
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02.05.2023 (ggf. 03.05.)
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11.05.2023
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14.04.2023
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23.05.2023 (ggf. 24.05.)
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15.06.2023
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12.05.2023
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28.06.2023 (ggf. 29.06.)
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21.09.2023
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31.08.2023
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09.10.2023 (ggf. 10.10.)
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19.10.2023
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28.09.2023
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06.11.2023 (ggf. 07.11.)
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16.11.2023
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30.10.2023
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27.11.2023 (ggf. 28.11.)
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07.12.2023
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30.11.2023
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18.12.2023 (ggf. 19.12.)
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Anmeldung zur Prüfung
Den Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte der obigen Auflistung. Bitte nutzen Sie den Vordruck zur
Prüfungsanmeldung (PDF-Datei · 159 KB) und senden uns diesen per Post, E-Mail oder Fax zu.
Prüfungsgebühren & Stornogebühren
Auszug aus dem
Gebührentarif (PDF-Datei · 267 KB) der IHK Potsdam:
Gesamtprüfung
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180 EUR
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Wiederholung schriftlicher Teil
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75 EUR
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Wiederholung mündlicher Teil
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105 EUR
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Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung bis spätestens 13 Tage vor dem Prüfungstermin oder Nichtteilnahme auf 30 EUR.