Sach- und Fachkundeprüfungen

Sachkunde Wach- und Sicherheitsgewerbe

Wer legt die Sachkundeprüfung Bewachung ab?

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO). Sie ist an Voraussetzungen geknüpft, die in der GewO und in der Bewachungsverordnung (BewachV) (PDF-Datei · 81 KB) näher bestimmt sind. Je nach Tätigkeitsart müssen Antragsteller entweder an einer Unterrichtung teilnehmen oder eine Sachkundeprüfung absolvieren. Dafür sind in beiden Fällen die IHKs zuständig.
Die GewO ( Auszug GewO (PDF-Datei · 31 KB)) legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Dies betrifft: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben und Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken und seit Neuestem auch bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Position.

Rechtliche Grundlagen

Zulassung zur Prüfung

Für die Prüfungszulassung bedarf es keiner Voraussetzungen außer der Volljährigkeit. Es handelt sich um den niedrigsten Berufszugang in Deutschland.

Inhalte der Prüfung

Näheres zur Sachkundeprüfung regelt die BewachV, so auch den Gegenstand der Prüfung. In § 4 BewachV sind die folgenden Sachgebiete und damit Prüfungsfächer genannt:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht;
  • Bürgerliches Gesetzbuch;
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen;
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste;
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt;
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Ablauf der Prüfung

Schriftliche Prüfung

Die IHK Potsdam führt die schriftliche Prüfung i. d. R. als PC-Prüfung durch. Die Prüfung beginnt um 09:00 Uhr und endet gegen 11:00 Uhr - Prüfungszeit 120 Minuten. Bei einem zweiten Durchgang prüfen wir von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Alle Aufgaben sind Multiple-Choice-Aufgaben.
Im Nachgang erhalten Sie postalisch einen Ergebnisbescheid – falls Sie bestanden haben auch gleich mit der Einladung zur mündlichen Prüfung.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung darf nur ablegen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50 Punkten bestanden hat. Sie findet i. d. R. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt und wird in Dreiergruppen absolviert. Die Prüfungszeit beträgt pro Teilnehmer 15 Minuten. Der Prüfungsausschuss (drei Prüfer) stellt Ihnen Fragen zu allen Kenntnisbereichen (siehe Inhalte der Prüfung).

Bestandene bzw. nicht bestandene Prüfung

Wer die mündliche Prüfung bestanden hat (min. 50 Punkte) erhält nach der Prüfung die Bescheinigung über die erfolgreiche Sachkundeprüfung.
Wer nicht bestanden hat, erhält einige Tage nach der Prüfung per Post einen Bescheid über seine Ergebnisse.

Termine

Die schriftlichen Prüfungen finden an bundeseinheitlichen Terminen statt: i. d. R. jeden dritten Donnerstag im Monat. Anmeldeschluss ist i. d. R. ca. drei Wochen vorher.
Hinweis zu den schriftlichen Prüfungen:
1. Durchgang: 08:30 – 09:00 Uhr Anwesenheitskontrolle/Einweisung; 09:00 – 11:00 Uhr PC-Prüfung.
2. Durchgang: 11:30 – 12:00 Uhr Anwesenheitskontrolle/Einweisung; 12:00 – 14:00 Uhr PC-Prüfung. 
Der 2. Durchgang findet nur bei Bedarf statt.
Hinweis zu den mündlichen Prüfungen:
Die mündlichen Prüfungen werden in Dreiergruppen ab 08:00 Uhr anberaumt. Die Terminvergabe erfolgt durch die IHK Potsdam.
Achtung: Prüfungstermin April 2023 ausgebucht
schriftlich (PC-Prüfung)
Anmeldeschluss
vsl. mündlich (Praxis-Prüfung)
20.04.2023
ausgebucht
02.05.2023 (ggf. 03.05.)
11.05.2023
14.04.2023
23.05.2023 (ggf. 24.05.)
15.06.2023
12.05.2023
28.06.2023 (ggf. 29.06.)
21.09.2023
31.08.2023
09.10.2023 (ggf. 10.10.)
19.10.2023
28.09.2023
06.11.2023 (ggf. 07.11.)
16.11.2023
30.10.2023
27.11.2023 (ggf. 28.11.)
07.12.2023
30.11.2023
18.12.2023 (ggf. 19.12.)

Anmeldung zur Prüfung

Den Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte der obigen Auflistung. Bitte nutzen Sie den Vordruck zur Prüfungsanmeldung (PDF-Datei · 159 KB) und senden uns diesen per Post, E-Mail oder Fax zu. 

Prüfungsgebühren & Stornogebühren

Auszug aus dem  Gebührentarif (PDF-Datei · 267 KB) der IHK Potsdam:
Gesamtprüfung
180 EUR
Wiederholung schriftlicher Teil
  75 EUR
Wiederholung mündlicher Teil
105 EUR
Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung bis spätestens 13 Tage vor dem Prüfungstermin oder Nichtteilnahme auf 30 EUR.