Sach- und Fachkundeprüfungen

Sachkunde Wach- und Sicherheitsgewerbe

Die Sachkundeprüfung ist nach § 34a der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgeschrieben für besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten sowie für die Bewachungsgewerbetreibenden. Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten vor.

Wer legt die Sachkundeprüfung Bewachung ab?

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO). Sie ist an Voraussetzungen geknüpft, die in der GewO und in der Bewachungsverordnung (BewachV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) näher bestimmt sind. Je nach Tätigkeitsart müssen Antragsteller entweder an einer Unterrichtung teilnehmen oder eine Sachkundeprüfung absolvieren. Dafür sind in beiden Fällen die IHKs zuständig.
Die GewO (Auszug GewO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB)) legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss. Dies betrifft: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben und Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken und seit Neuestem auch bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Position.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – an einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer. In der mündlichen Prüfung können bis zu drei Personen zusammen geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Die Prüfungssprache ist deutsch. Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.

Schriftliche Prüfung

Im schriftlichen Teil sind Multiple-Choice-Fragen zu allen folgenden Sachgebieten zu bearbeiten:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Auf diese Sachgebiete bezieht sich auch der Rahmenplan (PDF-Datei · 89 KB) um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele transparenter und verbindlicher zu machen.

Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung durchgeführt.

Mündliche Prüfung

Auch die mündliche Teilprüfung erstreckt sich über alle genannten Sachgebiete. Hier liegt ein Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Bewachungsgewerbe, dem Gewerberecht und Datenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt der mündlichen Teilprüfung liegt im Bereich Umgang mit Menschen. 

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für die Prüfungszulassung bedarf es keine Voraussetzungen außer der Volljährigkeit. 

Wann sind die Prüfungstermine?

Die schriftlichen Prüfungen finden an bundeseinheitlichen Terminen statt: i. d. R. jeden dritten Donnerstag im Monat. Anmeldeschluss ist i. d. R. ca. drei Wochen vorher.
Hinweis zu den mündlichen Prüfungen:
Die mündlichen Prüfungen werden in Dreiergruppen ab 08:00 Uhr anberaumt. Die Terminvergabe erfolgt durch die IHK Potsdam.

Termine 2024:

schriftlich (PC-Prüfung)
Anmeldeschluss
vsl. mündlich (Praxis-Prüfung)
18.01.2024
20.12.2023
29.01.2024 (+30.01.)
Februar
Keine Prüfung
21.03.2024
ausgebucht
08.04.2024 (+09.04.)
18.04.2024
ausgebucht
29.04.2024 (+30.04.)
Mai
Keine Prüfung
20.06.2024
31.05.2024
01.07.2024 (+02.07.)
Juli
Keine Prüfung
August
Keine Prüfung
19.09.2024
30.08.2024
30.09.2024 (+01.10.)
17.10.2024
30.09.2024
04.11.2024 (+05.11.)
November
Keine Prüfung
Dezember
Keine Prüfung

Welche Prüfungsgebühren fallen an? 

Gesamtprüfung
180 EUR
Wiederholung schriftlicher Teil
  75 EUR
Wiederholung mündlicher Teil
105 EUR
Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung bis spätestens 13 Tage vor dem Prüfungstermin oder Nichtteilnahme auf 30 EUR.

Wie melde ich mich zur Prüfung an? 

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich online.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Welche Lehrgangsanbieter gibt es? 

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS)