Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in

Was ist das Ziel der Prüfung?

Die zu prüfende Person soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
  • betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu bewerten, zu planen und durchzuführen
  • anhand einer zielorientierten Führung Geschäftsprozesse und Projekte zu gestalten und
    zu kontrollieren.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) (schr.)
2. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) (schr. + mdl.)

Inhalte:

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ)
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
2. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen" ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit” beziehen.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) beschrieben.
Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen sind zuerst abzulegen. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren keine
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf zwei Jahre
keiner der oben genannten Abschlüsse drei Jahre
Die Zulassung zu den handlungsspezifischen Qualifikationen erfordert den Nachweis über die abgelegte 1. Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Fachgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.

Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)

Prüfungsdurchlauf Prüfungsteil Prüfungstermin Anmeldefrist
Herbst 2025 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 22.10.2025 30.06.2025
II. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 13./14.11.2025
Frühjahr 2026 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 25.03.2026 31.12.2025
II. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 22./23.04.2026
Herbst 2026 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 21.10.2026 30.06.2026
II. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 11./12.11.2026
Frühjahr 2027 I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) 17.03.2027 31.12.2026
II. Handlungsbezogene Qualifikationen (HQ) 20./21.04.2027
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Wirtschaftsfachwirte.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls schauen Sie bitte zuerst unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’.
Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu. Ein gesondertes Anmeldeformular ist nicht erforderlich.
Hinweis: Prüfungsteile müssen nicht unbedingt direkt hintereinander ablegt werden (z.B. WQ und HQ im Frühjahr), sondern können auch unabhängig voneinander und zu unterschiedlichen Terminen angemeldet werden. Zum Beispiel: WQ im Frühjahr und HQ im Herbst oder auch nur die WQ im Frühjahr und HQ wird noch offen gelassen. Voraussetzung für die HQ ist aber u.a. eine abgelegte WQ-Prüfung.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil wirtschaftsbezogenen Qualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR und 395,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Je komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer 110,00 EUR
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben)
50 % der Prüfungsgebühr
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 % der Prüfungsgebühr
Zum vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Wirtschaftsfachwirt (IHK) im Downloadbereich.

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.

Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?

Woher bekomme ich weitere Informationen?