Fortbildungsprüfungen
Hundefachwirt/ Hundefachwirtin (IHK)
Ein Hund gibt einem Menschen die Pfote.
© Gordon Grasenack/Privat
- Kurz vorgestellt: Hundefachwirte (IHK)
- Prüfungstermine in Potsdam
- Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
- Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
- Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?
- Wie melde ich mich zu dieser Prüfung an?
- Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
- Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
- Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
- Was kostet diese Prüfung?
- Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?
- Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?
- Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?
- Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
Kurz vorgestellt: Hundefachwirte (IHK)
sind Fach- und Führungskräfte im Dienstleistungsbereich der Hundewirtschaft. Sie übernehmen Sach- und Organisationsaufgaben rund um die Funktionsfelder der Hundeausbildung und Hundeerziehung. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören neben der Anleitung der Hundebesitzer auch Kostenüberwachung, Qualitätssicherung sowie Arbeitssicherheit des eigenen Unternehmens (z. B. einer Hundeschule, Hundezucht, etc.).
Die Fortbildung zum Hundefachwirt (IHK) ist eine auf die eigene Selbständigkeit abzielende Aufstiegsfortbildung, die den Meistern gleichgestellt ist. Das fachliche Ausgangsniveau basiert auf einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung im Tierbereich (z. B. Tierpfleger, Tierarzthelfer etc.)
Prüfungstermine in Potsdam
Wir prüfen regelmäßig - i.d.R. halbjährlich im Frühjahr (März) und Herbst (Oktober). Zuerst finden die schriftlichen Prüfungen statt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann die situationsbezogenen Fachgespräche durchgeführt. Anmeldeschluss ist für die Frühjahrsprüfung jeweils der 31.12. des Vorjahres und für die Herbstprüfung der 30.06. des Prüfungsjahres.
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für den ersten Prüfungsteil (Basisteil – Wirtschaftsbezogene Qualifikationen) finden Sie hier.
Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Da die IHK Potsdam die einzige Kammer bundesweit ist, die diese Prüfung anbietet, dürfen sich auch alle Prüfungsbewerber/innen außerhalb des Kammerbereichs der IHK Potsdam anmelden.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB)“ der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Besondere Rechtsvorschrift (RVS) zum/zur Hundefachwirt (IHK)/ Hundefachwirtin (IHK) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB)“ enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 der RVS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von zwei bis vier Jahren benötigt. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Hundewirtschaft haben.
Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen müssen zuerst abgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
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Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/
Studienzeiten)
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---|---|
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Tierpfleger/in, Tiermedzinische/r Fachangestellte/r (alt: Tierarzthelfer/in), Pferdewirt/in
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zwei Jahre
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf
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vier Jahre
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Achtung: Zum Fachgespräch (praktische Prüfung) wird nur zuglassen, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat (siehe § 3 Abs. 7 der RVS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB)).
Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?
Gliederung der Prüfung:
In der RVS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB) werden im § 3 die Handlungsbereiche genannt sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Übersicht finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteile
|
Handlungsbereiche
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Prüfungsdauer
|
Prüfungstage
|
---|---|---|---|
(Basisteil)
[Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ)] |
1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Recht und Steuern
3. Rechnungswesen
|
90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
|
1. Tag
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(Handlungsteil)
|
4. Biologische Grundlagen
5. Lernverhalten und Training
6. Marketing
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90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
|
2. Tag
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(Mdl. Teil)
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7. Situationsbezogenes Fachgespräch
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30 Min. (mündl.)
(zzgl. 30 Min. Vorbereitungszeit)
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3. Tag
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Ablauf der Prüfung:
- Die schriftlichen Prüfungen werden in zwei Teilen abgeprüft. Der Abstand zw. Basisteil und Handlungsteil ist ca. ein halbes Jahr. Zwischen den einzelnen Prüfungsleistungen, die an einem Tag absolviert werden, ist jeweils eine Pause von 30 Minuten. Ggf. müssen für Ergänzungsprüfungen je Prüfungsteil ein weiterer Prüfungstag eingeplant werden.
- Nach Abschluss der Korrektur der schriftlichen Prüfungen findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Erst- und Zweitkorrektoren ihre Bewertungen endgültig abstimmen und dokumentieren. Hierzu werden ggf. weitere Prüfer hinzugezogen. Anschließend werden die Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Prüfungsteilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung erhalten. Danach werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei.
- Im Basisteil und im Handlungsteil kann jeweils eine mangelhafte schriftliche Prüfungsleistung (1 x Note 5; die restlichen Handlungsbereiche Note 4 oder besser) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen (Note 6) besteht diese Möglichkeit nicht (siehe § 3 Abs. 5 der RVS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB)). Angebote zur Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung unterbreiten wir mit dem Zuschicken der Prüfungsergebnisse. Die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung ist kostenfrei und zählt nicht als Wiederholungsprüfung! Jeder Handlungsbereich kann zweimal schriftlich wiederholt werden, unabhängig davon, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wurde. Wer auf die mündliche Ergänzungsprüfung verzichtet, hat den Handlungsbereich nicht bestanden und kann diesen zu einem der nächsten Termine schriftlich wiederholen, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war.
- Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen als Einzelprüfung durchgeführt und dauert i. d. R. nicht länger als 15 Minuten. Sie wird als Frage-Antwortgespräch geführt und bezieht sich auf mehrere Schwerpunkte des zu prüfenden Handlungsbereiches. Es gibt keine Vorbereitungszeit und keine Auswahlaufgaben. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet (siehe § 3 Abs. 5 der RVS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB)). Nach Beendigung der mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Der Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit und ob Sie den Handlungsbereich erfolgreich abgeschlossen haben (Note 4). Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
Auch bei erfolgreich abgelegter Ergänzungsprüfung kann keine bessere Note als die 4 erreicht werden. Dies wäre nur durch Verzicht auf die Ergänzungsprüfung und durch Teilnahme an der schriftlichen Wiederholungsprüfung möglich. Die zum Bestehen des Handlungsbereiches in der mündlichen Ergänzungsprüfung erforderlichen Punkte, lassen sich wie folgt berechnen:
150 Punkte
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-
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2 x Punktzahl, die in der schriftlichen Prüfung bereits erreicht wurde
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=
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Punktzahl, die in der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht werden muss, um den Handlungsbereich mit 50 Punkten bestanden zu haben.
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- Das situationsbezogene Fachgespräch wird schriftlich und mündlich als Einzelprüfung geprüft. Hierfür erarbeiten die Prüfungsausschüsse eigene Prüfungsaufgaben und legen eigene Prüfungstermine fest. Schwerpunktmäßig richtet sich die Prüfung auf die Handlungsbereiche „Biologische Grundlagen und/oder Lernverhalten und Training“. Dazu zieht der Prüfungsteilnehmer, aus zwei verdeckten Aufgaben eine. Wählt er diese ab, ist dann die zweite Aufgabe zu bearbeiten (siehe § 3 Abs. 6 der RVS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB)). Das Fachgespräch soll i. d. R. nicht länger als 30 Minuten dauern, zzgl. zu dieser Zeit wird dem Prüfungsteilnehmer eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten eingeräumt. Im Vorbereitungsraum steht Konzeptpapier zur Verfügung. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt und ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
Nach dem Fachgespräch hat der Prüfungsteilnehmer eine Pause und der Prüfungsausschuss zieht sich zur Beratung und Bewertung zurück. Anschließend erfolgt die Auswertung zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling einschl. Noten- und Punktemitteilung. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ein paar Tage später außerdem mit der Post zugesandt. Ggf. liegt diesem Schreiben ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB) bei.
Wie melde ich mich zu dieser Prüfung an?
Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls lesen Sie bitte unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’ weiter.
Prüfungsteilnehmer/innen, die einen Vorbereitungslehrgang im Bildungszentrum der IHK Potsdam besuchen, erhalten von der Projektleiterin mit den Anmeldeunterlagen für den Lehrgang auch das Formular zur Prüfungsanmeldung. Bei der Lehrgangsorganisation und der Planung des Unterrichts werden die Prüfungstermine abgestimmt und bekannt gegeben. Die Projektleiterin gibt die Prüfungsanmeldeunterlagen für die gesamte Lehrgangsgruppe an den zuständigen Mitarbeiter der IHK Potsdam weiter.
Externe Teilnehmer/innen, die einen anderen Lehrgangsanbieter gewählt haben und sich über einen Fernlehrgang oder autodidaktisch vorbereiten, nutzen das Anmeldeformular im Downloadbereich. Die Anlagen der Anmeldung werden benötigt, um das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Wer seine Weiterbildung und Prüfung über das Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG fördern lassen will, fügt das Formblatt Z bei (Zeilen 1-7 bitte selbst ausfüllen).
Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt.
Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. HGB, BGB, Sozialgesetze, Arbeitsgesetze, BetrVerfG, ...) sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind zulässig.
Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
Die Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre werden nicht veröffentlicht bzw. über die IHKs vertrieben! Relevante Prüfungsthemen werden im Repetitorium zur Prüfungsvorbereitung über unser Bildungszentrum behandelt.
Was kostet diese Prüfung?
Die Prüfungsgebühren beträgt insgesamt 595,00 EUR. Für den Basisteil und den Handlungsteil werden jeweils 210,00 EUR und für den mdl. Teil 175,00 EUR erhoben. Für eine Wiederholungsprüfung fallen die Gebühren erneut an. Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier. Die Gebühr gliedert sich folgt auf:
Prüfungsteile
|
Handlungsbereiche
|
Prüfungsdauer
|
Gebühr
|
---|---|---|---|
(Basisteil)
[Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ)] |
1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Recht und Steuern
3. Rechnungswesen
|
90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
|
70,00 EUR
70,00 EUR
70,00 EUR
|
(Handlungsteil)
|
4. Biologische Grundlagen
5. Lernverhalten und Training
6. Marketing
|
90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
90 Min. (schriftl.)
|
70,00 EUR
70,00 EUR
70,00 EUR
|
(Mdl. Teil)
|
7. Situationsbezogenes Fachgespräch
|
30 Min. (mündl.)
(zzgl. 30 Min. Vorbereitungszeit)
|
175,00 EUR
|
Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?
Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) ist möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Prüfungsbeginn bei unserem Prüfungssachbearbeiter (siehe rechte Kontaktbox) vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Fehlen Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkte = ungenügend bewertet.
Im Falle eines Rücktritts oder eines Fehlens, fallen prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren an. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
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30 %
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Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
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50 %
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Entschuldigtes Fernbleiben
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50 %
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Unentschuldigtes Fernbleiben
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100 %
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Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unverzüglich die IHK zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, die Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Die versäumten Prüfungsleistungen können dann zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?
Im § 6 der RVS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB) sind folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Handlungsbereichen und in der praktischen Prüfung, mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (mindestens 50 Punkte). Die einzelnen Prüfungsleistungen sind jeweils gesondert zu bewerten. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen.
Im Falle des Bestehens übersendet Ihnen die IHK Potsdam i. d. R. innerhalb von 14 Tagen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt. Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ein paar Tage nach Ihrer Prüfung per Post den Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB).
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sollten Sie einzelne Handlungsbereiche in der schriftlichen Prüfung, eine mündliche Ergänzungsprüfung oder das Fachgespräch nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, auch ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB).
Ein Handlungsbereich, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die in der vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren (mindestens 50 Punkte) und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. Auf Antrag können auch bestandene Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden, wenn das bereits erreichte Ergebnis verbessert werden soll. In diesem Falle gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) finden Sie Informationen. Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unser Prüfungssachbearbeiter unter den rechts zu findenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.