Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Mobiles Ausbilden

In vielen Unternehmen gehört mobiles Arbeiten oder „Homeoffice“ heute zum Alltag. Grundsätzlich können auch Auszubildende mobil arbeiten und lernen. Neben der Ausbildung in Präsenz können Ausbildende ihre Azubis auch virtuell betreuen und den Lernprozess steuern und begleiten. Dabei sollten im Vorfeld klare Absprachen zur Erreichbarkeit getroffen werden und die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden sollte sichergestellt sein.

Was ist „Mobiles Ausbilden und Lernen“?

Mobiles Ausbilden und Lernen ermöglicht es Auszubildenden bestimmte Aufgaben zeit- und ortsunabhängig zu bearbeiten, zum Beispiel unterstützt durch digitale Tools und virtuelle Lernräume. Meist sind sie dabei nicht am selben Ort wie die Ausbilder. Die genaue Umsetzung kann je nach Branche, Betrieb und Beruf variieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Präsenz bleibt zentral: Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich überwiegend in der Ausbildungsstätte statt. Mobiles Ausbilden ergänzt diese Form.
  • Kommunikation ist entscheidend: Der Kontakt zwischen Auszubildenden und dem Ausbildungspersonal muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Doppelte Freiwilligkeit: Betriebe können mobiles Ausbilden anbieten und Auszubildende können das Angebot annehmen. Es besteht seitens der Betriebe und der Auszubildenden weder ein Anspruch noch eine Verpflichtung zum mobilen Ausbilden.
  • Begleitung durch Ausbildungspersonal: Der Lernprozess wird strukturiert begleitet und gesteuert.
  • Qualität der Ausbildung: Die Ausbildungsqualität während des mobilen Ausbildens erhalten bleiben.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?

  • Alle gesetzlichen Regelungen zur Berufsausbildung (zum Beispiel BBiG, ArbZG, BetrVG, JArbSchG) bleiben vollumfänglich gültig.
  • Die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals muss weiterhin gewährleistet sein. Auszubildende sind dazu verpflichtet weiterhin Ihren schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.
  • Der Betrieb stellt die notwendige Technik (Soft- und Hardware) bereit.
  • Die betriebliche Mitbestimmung (zum Beispiel Betriebsrat) ist von Anfang an einzubeziehen.

Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?

  • Der Betrieb stellt geeignete Hardware und Software (zum Beispiel Laptop, Webcam, Programme) kostenfrei zur Verfügung.
  • Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorgaben müssen bekannt und eingehalten werden.
  • Kommunikation findet über betrieblich freigegebene Kanäle statt.

Wie wird die Zusammenarbeit organisiert?

Der Betrieb stellt sicher, dass Auszubildende und Ausbilder/-innen über die nötigen Kompetenzen (zum Beispiel Medien-, IT- und Rechtskenntnisse) verfügen. Schulungen können bei Bedarf organisiert werden.
Der betriebliche Ausbildungsplan legt fest, welche Inhalte sich für mobiles Ausbilden eignen, wie diese vermittelt werden und wie Lernfortschritte überprüft werden.
Kommunikationswege (zum Beispiel Videokonferenzen, Chats) und feste Abstimmungszeiten (wie zum Beispiel Jour fix) werden vorab definiert.

Wie kann das mobile Ausbilden in den Ausbildungsalltag integriert werden?

Der Berufsschulunterricht und Teilzeitausbildung sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Während der Probe- und Einarbeitungszeit sollte kein mobiles Ausbilden erfolgen. In dieser Phase wird geprüft, ob Selbstorganisation und Lernumfeld geeignet sind.
Regelmäßige persönliche Treffen im Betrieb sowie digitale Austauschformate (zum Beispiel Teams-Sitzung) mit Kolleginnen und Kollegen fördern den Teamgeist.

Kann mobiles Ausbilden auch wieder beendet werden?

Ja, die mobile Phase kann bei Bedarf kurzfristig beendet und die Ausbildung wieder vollständig im Betrieb in Präsenz durchgeführt werden.

Wer darf mobiles Ausbilden begleiten?

Die benannten Ausbilder/-innen müssen in der gleichen Betriebsstätte wie der Auszubildende tätig sein, um bei Bedarf persönlich vor Ort unterstützen zu können. Wird mobil ausgebildet, muss sichergestellt werden, dass das Ausbildungspersonal über die erforderlichen Kompetenzen verfügt.

Was hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zum Thema „Mobiles Ausbilden und Lernen“ veröffentlicht?

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsausbildung (BIBB) hat am 20. Juni 2023 eine Empfehlung zum systematischen mobilen Ausbilden und Lernen herausgegeben. Mehr zum Standpunkt des BIBB.

Wie positioniert sich die IHK-Organisation dazu?

Die IHK-Organisation unterstützt die Empfehlung des BIBB und hat ergänzend ein Impulspapier mit eigenen Vorschlägen zur konkreten Ausgestaltung des mobilen Ausbildens veröffentlicht. Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.08.2024, wurde die Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens in § 28 BBiG aufgenommen.

Wen kann ich bei möglichen Fragen kontaktieren?

Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden. Eine berufliche Zuordnung der Ausbildungsberater finden Sie unter Berufe von A-Z.
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