Wie benenne ich einen Ausbilder oder informiere über einen Ausbilderwechsel
- Wie benenne ich einen Ausbilder oder informiere über einen Ausbilderwechsel?
- Haben Sie geeignete Ausbilder im Unternehmen?
- Wann besitzt ein Ausbilder die berufliche Eignung?
- Wann besitzt ein Ausbilder die berufs- und arbeitspädagogische Eignung?
- Was ist zu beachten, wenn ein Ausbilder das Unternehmen verlässt oder für einen längeren Zeitraum ausfällt?
- Was haben Ausbilder bei der Berufsausbildung von behinderten Menschen zu beachten?
- Brauche ich als Ausbilder eine besondere Qualifikation, um eine Fachpraktiker-Ausbildung durchzuführen?
- Was sind die Inhalte der rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)?
- Wie lange dauert die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)?
- Ist die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) für die Berufsausbildung behinderter Menschen Pflicht?
- Wer bietet die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) Weiterbildung an?
Wie benenne ich einen Ausbilder oder informiere über einen Ausbilderwechsel?
Ausbildungsbetriebe sind gesetzlich zur Benennung eines Ausbilders verpflichtet. Die IHK bittet daher die ausbildenden Unternehmen, ihr Veränderungen zur Bestellung, den Wechsel oder das Ausscheiden von Ausbildern stets mitzuteilen.
Die Eignung des Ausbilders ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Ausbildung. Die IHK prüft das Vorliegen dieser Voraussetzung anhand der Angaben und beigefügten Nachweise des Erfassungsbogens für Ausbilder/-innen, der bei erstmaliger Ausbildung, bei einem Ausbilderwechsel bzw. bei der Änderung personenbezogener Daten der IHK vorgelegt werden muss.
Hilfe und Unterstützung erhalten Ausbilder von den IHK-Ausbildungsberatern. Eine berufliche Zuordnung der Ausbildungsberater finden Sie unter Berufe von A-Z.
Haben Sie geeignete Ausbilder im Unternehmen?
Zwei Dinge gilt es vorab zu unterscheiden:
- Ausbildender ist, wer Auszubildende einstellt. Es handelt sich also um den Vertragspartner des Auszubildenden. Ausbildender kann auch eine juristische Person sein, z.B. eine GmbH. Jeder Ausbildende muss persönlich geeignet sein. Im Fall einer juristischen Person gilt das natürlich für den Unternehmensvertreter, der den Auszubildenden einstellt.
- Der Ausbildende kann selbst ausbilden oder in seinem Unternehmen einen verantwortlichen Ausbilder benennen, der die Ausbildung durchführt. Jeder Ausbilder muss nicht nur persönliche geeignet sein, sondern auch die fachliche (berufliche sowie berufs- und arbeitspädagogische) Eignung besitzen.
Was heißt das im Einzelnen?
Die persönliche Eignung fehlt insbesondere dann, wenn jemand
- wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder seine Ausführungsbestimmungen verstoßen hat oder
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. Verbote, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen, enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie betreffen vor allem Personen, die straffällig geworden sind.
Die fachliche Eignung setzt voraus, dass der Ausbilder die berufliche und berufs- und arbeitspädagogische Eignung besitzt.
Wann besitzt ein Ausbilder die berufliche Eignung?
Der Ausbilder besitzt die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wenn er
- Die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder,
- das Feststellungsverfahren mit dem Ergebnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die Ausübung des Ausbildungsberufs der entsprechenden Fachrichtung erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit abgeschlossen hat oder
- eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
- eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
- im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist
und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
Ausnahmen: Hat ein Ausbilder keine entsprechende Abschlussprüfung bestanden, so kann im begründeten Einzelfall die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung nebst Anlagen, ist der IHK Potsdam zuzusenden. Dieser wird von der IHK Potsdam bearbeitet und an das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) weitergeleitet. Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Über die Möglichkeiten informieren die Ausbildungsberater der IHK. Eine Übersicht nach Zuständigkeit finden Sie unter Berufe von A-Z.
Über die Möglichkeiten informieren die Ausbildungsberater der IHK. Eine Übersicht nach Zuständigkeit finden Sie unter Berufe von A-Z.
Wann besitzt ein Ausbilder die berufs- und arbeitspädagogische Eignung?
Zusätzlich muss der Ausbilder seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.
Der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse wird durch eine Prüfung nach den Bestimmungen der Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) nachgewiesen. Verschiedene Bildungsdienstleister bieten Vorbereitungslehrgänge an
Was ist zu beachten, wenn ein Ausbilder das Unternehmen verlässt oder für einen längeren Zeitraum ausfällt?
In beiden Fällen muss der IHK Potsdam ein neuer Ausbilder schriftlich benannt werden. Das ausbildende Unternehmen muss auch Auszubildenden einen Ausbilderwechsel schriftlich bekannt geben (§ 3 Ziff. 2 Berufsausbildungsvertrag).
Was haben Ausbilder bei der Berufsausbildung von behinderten Menschen zu beachten?
Die Möglichkeiten der Ausbildung von Menschen mit Behinderung in Betrieben sind vielfältig. In Betracht kommt einer der anerkannten Ausbildungsberufe oder ggf. eine für den Kammerbezirk der IHK Potsdam nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassene Fachpraktiker-Ausbildung. Ausbildungen als Fachpraktiker/in haben ihren Schwerpunkt in der Praxis und werden aus den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt. Sie richten sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung – meist einer „Lernbehinderung“ – (noch) keine anerkannte Ausbildung absolvieren können.
Brauche ich als Ausbilder eine besondere Qualifikation, um eine Fachpraktiker-Ausbildung durchzuführen?
Als Ausbilder/in mit der üblichen fachlichen Eignung sowie Ausbildungserfahrungen bringen Sie bereits wichtige Grundlagen mit. Zudem sollten Sie bereit sein, auf die Situation des einzelnen jungen Menschen einzugehen. Darüber hinaus ist eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) vorgesehen, um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Diese Qualifikation muss nachgewiesen werden.
Was sind die Inhalte der rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)?
Die Weiterbildung umfasst die Kompetenzfelder:
• Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
• Pädagogische und didaktische Aspekte
• Medizinische und diagnostische Aspekte
• Psychologische Aspekte
• System der beruflichen Rehabilitation
• Recht
• Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte
• Interdisziplinäre Projektarbeit/Praxistransfer
in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung.
• Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
• Pädagogische und didaktische Aspekte
• Medizinische und diagnostische Aspekte
• Psychologische Aspekte
• System der beruflichen Rehabilitation
• Recht
• Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte
• Interdisziplinäre Projektarbeit/Praxistransfer
in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung.
Schwerpunkte sind Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Behinderung sowie die individuelle Begleitung des jungen Menschen mit Behinderung während der Ausbildung und bei einem möglichen Übergang in eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Wie lange dauert die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA)?
Für die Weiterbildung ist ein Gesamtumfang von 320 Stunden vorgesehen. Die als Richtwerte empfohlenen Stundenzahlen zu den Kompetenzfeldern können durch eine Anrechnung bereits absolvierter inhaltsgleicher Weiterbildungen reduziert werden Zeitlicher Umfang, Durchführung und Kosten können sich daher im Einzelfall unterscheiden. Gibt es eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) Prüfung?
Eine formale Prüfung gibt es nicht. Es ist aber ein Zertifikat des Weiterbildungsanbieters der IHK Potsdam zur Anerkennung der Qualifikation vorzulegen.
Ist die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) für die Berufsausbildung behinderter Menschen Pflicht?
Ja, wenn in Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem BBiG ausgebildet werden soll.
Wer bietet die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) Weiterbildung an?
nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung mein NOW
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.