Ausbildung

Prüfungen für Mediengestalter/-in für Bild und Ton

Für die Abschlussprüfung soll jeder Prüfungsteilnehmer im Prüfungsbereich „Realisieren eines Bild- und Tonproduktes“ nachweisen, dass er vorgegebene redaktionelle Konzepte ausarbeiten sowie Produktionsunterlagen erstellen kann. Dieses Prüfstück muss vor der Durchführung durch einen Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Das Projektantragsverfahren wird bei der IHK Potsdam ausschließlich über ein Online Portal elektronisch abgewickelt. Damit in diesem Portal gearbeitet werden kann, benötigt jeder Prüfungsteilnehmer entsprechende personengebundene Zugangsdaten (Login und Passwort).
Die Zugangsdaten sowie der Zeitraum, in dem der Konzeptantrag einzustellen ist, erhält der Prüfungsteilnehmer bei den Sommerprüfungen ab dem 15. Februar und bei den Winterprüfungen ab dem 15. September per Post an die Privatadresse.
Bei Wiederholungsprüflingen oder externen Prüfungsteilnehmern werden die Daten gegebenenfalls separat verschickt.
Im Downloadbereich/Weitere Informationen finden sie die Redaktionellen Vorgaben der PAL