Ausbildung

Basisqualifikation: Geförderte Nachhilfe

Die Basisqualifikation zur Verbesserung des Übergangs von Schule zur Berufsausbildung wird durch die IHK Potsdam unterstützt. Diese gilt jetzt übrigens auch während der Einstiegsqualifizierung.
Unterstützt werden Betriebe, die Auszubildende einstellen, bei denen beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung Schwierigkeiten in der fachtheoretischen Ausbildung zu erwarten sind. Ziel ist es, Abbrüchen zu Beginn der Ausbildung wegen schlechter schulischer Leistungen auf Grund der Vorleistungen in den allgemeinbildenden Schulen entgegenzuwirken. 
  • Die Berufsbildungsreife vieler Jugendlicher ist nicht ausreichend. 
  • Nutzung der ersten Module (insbesondere während der Probezeit) zur Verbesserung der schulischen Qualifikationen. 
  • Die Mitgliedsunternehmen der IHK Potsdam sollen von Beginn an eine sofortige Unterstützung von bis zu 500,00 € für den Besuch von Basisqualifikationsmodulen zur Verbesserung des Übergangs von Schule zur Berufsausbildung erhalten.  

Anspruch 

Antragsteller sind IHK-Mitgliedsunternehmen, die Auszubildende im Zuständigkeitsbereich der IHK Potsdam ausbilden. Unterstützt werden auch Auszubildende, die in der Fachtheorie des jeweiligen Ausbildungsberufes die Note 2 und schlechter haben oder die bereits im Vorjahr bzw. früher die allgemein bildende Schule verlassen hatten.
Von der Unterstützung ausgeschlossen sind Schulabgänger mit den Noten 1 in den relevanten schulischen Fächern sowie Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr.

Höhe der finanziellen Unterstützung 

Pro Unterstützungsfall/Auszubildendem sind bis zu max. 500,00 €, einschließlich eines Fahrgeldzuschusses pro Teilnehmer in max. Höhe von 30,00 €, möglich.   

Betriebliche Unterstützung 

Die Unterstützung kann nur für duale betriebliche Auszubildende von Mitgliedsunternehmen der IHK Potsdam in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen stellt seine Auszubildenden zu den Basisqualifikationsmodulen frei.
Das Mitgliedsunternehmen der IHK Potsdam stellt den Antrag und bestätigt nach Abschluss die Teilnahme durch einen Teilnehmernachweis. 
Der Antrag ist zu stellen an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam, Fachbereich Ausbildung, Breite Straße 2 a – c, 14467 Potsdam.

Antragstellung 

Eine Unterstützung ist grundsätzlich möglich, wenn der Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der IHK Potsdam registriert ist oder zur Registrierung bei der IHK Potsdam vorliegt.
  • Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen (letztes Zeugnis der Schule sowie Angabe zur vorgesehenen Qualifizierung) der IHK Potsdam zuzusenden.
  • Nach Rücksendung des durch Genehmigungsvermerk bestätigten Antrages durch die IHK Potsdam kann die Qualifizierung zum Ausgleich schulischer Defizite begonnen werden.
  • Die Überweisung der finanziellen Mittel an den Antragsteller wird vorgenommen, sobald durch diesen die einschlägigen Nachweise (Teilnahmebescheinigung, Rechnung im Original) eingereicht worden sind.

Qualitätssicherung 

Um die Qualität und Realisierbarkeit der Maßnahmen in den Regionen zu gewährleisten, sollten bei der Auswahl der Bildungsdienstleister die üblichen Qualitätsmanagementsysteme sichergestellt sein und bei natürlichen Personen die Fachkompetenz nachgewiesen werden.  

Regiestelle und Geltungsdauer  

Die Regiestelle für die Basisqualifikation ist die IHK Potsdam. Die Förderung endet beim Erreichen von max. 1.000 Förderfällen.