Die IHK Pfalz in Ludwigshafen zieht vom 8. bis 12. Juni um. In der Umzugsphase sind die Mitarbeitenden nur eingeschränkt persönlich erreichbar.
Telefonisch und per E-Mail ist der Kontakt jederzeit möglich. Wer persönlich kommen möchte, sollte vorher einen konkreten Besuchstermin vereinbaren. Alle wichtigen Informationen zum Umzug jederzeit hier.
Nr. 24260
Recht

Verfahren und Voraussetzungen

Dienstleistungen

Schätzen Sie selbst ein welche Tätigkeitsart Sie ausüben, um den richtigen Antrag zu stellen: Gebunden oder ungebunden, Vertreter, Berater oder Makler, Produktakzessorischer Vermittler?

Branchen

Informieren Sie sich über die Vor- und Nachteile: Sie können als gebundener Vermittler wählen, ob Sie die notwendige Registrierung durch das/die Versicherungsunternehmen vornehmen lassen oder selbst veranlassen.

Dienstleistungen
Geschäftsleute bei einem Meeting © Dusan Petkovic / AdobeStock.com

Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung). Die Vorschriften für Versicherungsvermittler gelten auch für Rückversicherungsvermittler.

Dienstleistungen

Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsberater tätig werden will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 der GewO. Dies gilt für Versicherungen und Rückversicherungen.

Dienstleistungen

Grundsätzlich bedarf jeder als selbständiger Versicherungsvermittler tätige der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Von der Erlaubnispflicht gibt es jedoch Ausnahmen für sog. gebundene Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 7 GewO.

Dienstleistungen

Auf Antrag können sich produktakzessorische Versicherungsvermittler von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Sie vermitteln Versicherungen, die speziell auf ein bestimmtes Produkt, eine Ware oder Dienstleistung abgestimmt sind und nur eine Ergänzung der Haupttätigkeit darstellen.

Branchen

Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis.

Recht

Verwenden Sie bitte nur die hier hinterlegten Anträge. Beachten Sie die Erläuterungen und drucken sich die Checkliste (ist im jeweiligen Antrag enthalten) aus, um sie bei den Behördengängen oder Telefonaten bereit zu haben.

Dienstleistungen

Welche Informationen enthält das Vermittlerregister? Unter welcher Internetadresse findet man das deutsche Register? Weitere Fragen zum Register?...

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