Erklärvideo zum Wechsel des Aufenthaltstitels
Das neue Erklärvideo des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF)zeigt, welche Aufenthaltstitel für ukrainischen Azubis und Mitarbeitenden infrage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem wird erklärt, wie Betriebe ihre Mitarbeitenden direkt unterstützen können.
Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind über eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet und haben hier vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Aktuell gilt der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2027. Um darüber hinaus auch langfristig in Deutschland wohnen und arbeiten zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig über die Wechseloptionen in andere Aufenthaltstitel zu informieren und die Voraussetzungen zu prüfen.
