Mitarbeitende aus der Ukraine gewinnen und erfolgreich integrieren
Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter
Viele Menschen aus der Ukraine bringen berufliche Erfahrungen, Qualifikationen und Motivation mit. Für Unternehmen können sie eine wertvolle Unterstützung bei der Fachkräftesicherung sein. Das Welcome Center Pfalz unterstützt Unternehmen bei Fragen rund um die Beschäftigung, Integration und langfristige Bindung ukrainischer Mitarbeitender.
Darf ich ukrainische Geflüchtete beschäftigen?
Ja. Personen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehender Schutz) dürfen grundsätzlich in Deutschland arbeiten.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 15. Juli 2026 auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 geeinigt. Damit erhalten rund 4,48 Millionen Betroffene in der EU weiter rechtliche Sicherheit. Der Beschluss muss noch formell vom EU-Rat verrabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Danach tritt er in Kraft.Alle Infos hier.
Fachkräfte aus der Ukraine finden
Sie suchen Fachkräfte aus der Ukraine? Nutzen Sie beispielsweise:
- Agentur für Arbeit – Vermittlung von Arbeits- und Fachkräften
- JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit
- Job-Turbo – Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
- regionale Netzwerke und Projekte, z. B. Welcome Center, Jobmessen oder Integrationsinitiativen
- Veranstaltungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen für ukrainische Geflüchtete
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Je nach individueller Situation stehen Unternehmen verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise:
- Eingliederungszuschüsse
- Berufssprachkurse
- Integrationskurse
- Qualifizierungs- und Weiterbildungsförderung
- Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
Infopapier "Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine: Planungssicherheit für Betriebe
