Nr. 3710034
Ausbildung

Anträge

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Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse behinderter Menschen in der Ausbildung und bei Prüfungen. Ziel der Vorschriften ist im Sinne von Teilhabe und Inklusion, die Einbeziehung behinderter Menschen in das bisherige System der Berufsbildung zu fördern und dem verfassungsrechtlichen Teilhabegebot Genüge zu tun (§§ 65 ff. BBiG, § 16 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Pfalz).

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Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert. Die Informationen hierzu sowie unser Antrags-Formular wurden textoptimiert. Optimierte Texte sind so formuliert, dass man sie leicht versteht und keine Nachfragen hat.

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Jugendliche im Klassenzimmer © Robert Kneschke / Fotolia.de

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

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Berufsschulzeugnis © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / Pixelio.de

Berufsschulische Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis

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Info und Muster, Zeugnis, Niederschrift, Nichtbestandenbescheid finden Sie hier.

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Rentnerpaar © Robert Kneschke - adobestock.com

Sie können Ihr Prüfungszeugnis oder Ihren Ausbildungsvertrag nicht mehr finden, benötigen diese aber für die Rentenversicherung? Wir stellen gerne eine Zweitschrift aus.