Antrag Berufsschulnote auf dem Prüfungszeugnis
Nach § 37 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz kann den Auszubildenden auf Antrag das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Zeugnis ausgewiesen werden.
Vorgehen
Wenn Sie dies wünschen, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, den Sie spätestens zum letzten Prüfungsteil/-tag beim Prüfungsausschuss (Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden) abgeben. Das Antragsformular ist von Ihnen und Ihrer zuständigen Berufsschule vollständig auszufüllen.
Wenn der IHK Pfalz dieser Antrag nicht zum o. g. Termin vorliegt, wird das Zeugnis ohne das Ergebnis der berufsbildenden Schule ausgefertigt.
Nachträgliche Anträge auf Ausstellung eines weiteren Zeugnisses sind kostenpflichtig und werden nur bearbeitet, wenn das Originalzeugnis zurückgegeben wird.
Den Antrag "Berufsschulische Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis" finden Sie unter "Weitere Informationen".