Ausbildung

Zweitschriften: Zeugnis / Bescheinigung Rentenversicherung

Sollten Sie Ihr Zeugnis nicht mehr finden, so können Sie bei uns eine Zweitschrift Ihres Abschlusszeugnisses anfordern. Die Gebühr hierfür können Sie dem Gebührentarif der IHK Pfalz entnehmen.
Rechtsgrundlage der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz für das Anfertigen von Zeugniszweitschriften ist die Prüfungsordnung § 31 für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Pfalz sowie die Gebührenordnung der IHK Pfalz.

Zweitschrift Zeugnis

Sofern Sie das Ausstellen einer Zeugniszweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus. Sie erhalten dann von der IHK Pfalz eine Zeugniszweitschrift mit Rechnung in Höhe von € 40,00.
Hier die Zeugnis-Zweitschrift beantragen

Bescheinigung für die Rentenversicherung

Sollten Sie Ihren Ausbildungsvertrag nicht mehr finden, so können Sie bei uns eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungszeit anfordern, sofern noch Unterlagen vorhanden sind.
Hier die Rentenbescheinigung anfordern